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Prognos AG
Kennwort: „Zweiter Regionaler Clusterwettbewerb 2010“
Friedrichstraße 15
70174 Stuttgart

Telefon: +49 711 490397-47
E-Mail: clusterwettbewerb-bw(at)prognos(dot)com
Website: www.prognos.com/clusterwettbewerb-bw

Eine Kofinanzierung ist in jedem Fall erforderlich.

Kofinanzierung meint den Einsatz von finanziellen Beiträgen der Mitglieder und anderer Kofinanziers einer Clusterinitiative an der nationalen Kofinanzierung in Höhe von 50% der förderfähigen Ausgaben.

Es ist vorgesehen, für die Förderung der prämierten Vorhaben insgesamt ca. 2 Mio. € EFRE-Mittel aus dem Programm „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007 – 2013 Baden-Würtemberg“ einzusetzen.

Auf der Grundlage der Prämierung nach Abschluss des Wettbewerbs können Managementstrukturen und -leistungen gefördert werden. Förderfähig sind die bei der Trägerorganisation im Förderzeitraum anfallenden nachweisbaren Ausgaben bis zu max. 400.000,- €. Der Fördersatz bezogen auf die förderfähigen Ausgaben beträgt 50%, das heißt maximal 200.000,- € aus EFRE-Mittel.

Entsprechend den Vorgaben der EU erfolgt die Förderung im Ausgabenerstattungsverfahren nach Vorlage bezahlter Rechnungen.

Das Verfahren hat folgenden Ablauf: Wirtschaftsminister Pfister wird die von der Jury ausgewählten Wettbewerbsbeiträge bei dem diesjährigen Cluster-Forum Baden-Württemberg am 6. Dezember 2010 im Stuttgarter Haus der Wirtschaft prämieren. Die prämierten Clusterinitiativen erhalten die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres einen Förderantrag im Rahmen des Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (RWB-EFRE) bei dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium zu stellen. Ab dem Zeitpunkt der Bewilligung können Ausgaben gegen Vorlage bezahlter Rechnungen bei der L-Bank geltend gemacht werden.

Das Juryvotum ist für eine Prämierung der Vorhaben bindend.

Erforderlich ist die Einreichung eines Konzeptes von maximal 10 Seiten, das Angaben zu den im Aufruf genannten Vorgaben enthalten muss. Hierzu ist der zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen zu verwenden. Alle Formvorschriften sind im Leitfaden aufgeschlüsselt. Die Anträge müssen in 10-facher Ausfertigung und in digitaler Form bis zum 29. Juli 2010 (16 Uhr) bei der Prognos AG, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart, eingegangen sein.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden definiert als Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € aufweisen.


 

Projektmanagerin NORD.LINK Deutschland

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helma.dirks@prognos.com