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Evaluation
des Thüringer
Inklusionsgesetzes 

Auftraggeber

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Jahr

2024

Partner

Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt


Barrieren abbauen und vor Diskriminierung schützen – dazu verpflichtet das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG). Die Behindertengleichstellungsgesetzgebung in Bund und Ländern ist zentral zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Deren Fortentwicklung und Harmonisierung kann einen einheitlichen Schutz vor Diskriminierung gewährleisten.

Im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie evaluierte Prognos die Umsetzung und Wirksamkeit des ThürGIG im Hinblick auf die Verpflichtungen der UN-BRK sowie die Kostenfolgen des Gesetzes für die Kommunen.

Fehlendes Wissen und hohe Kosten erschweren Umsetzung

Unsere Evaluation zeigt, dass Menschen mit Behinderungen das ThürGIG und ihre damit verbundenen Rechte oft nicht kennen. Bei Trägern der öffentlichen Gewalt ist das Gesetz überwiegend bekannt. Allerdings fehlt es den Mitarbeitenden vielfach an Wissen zur konkreten Umsetzung der Vorgaben zur Barrierefreiheit sowie zum Umgang mit Menschen mit Behinderungen.

So wird die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem ThürGIG von den Ämtern und Behörden insgesamt als schwierig empfunden. Hohe Kosten, baurechtliche Einschränkungen, technische Probleme und fehlende Fachkenntnisse stellen dabei die größten Hürden dar. Dies geht aus den folgenden Ergebnissen hervor:

  • Mangelnde Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden: Die meisten öffentlichen Gebäude in Thüringen entsprechen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Besonders ältere oder noch nicht sanierte Gebäude weisen erhebliche Mängel auf. Selbst bei jüngeren Bauprojekten wurden wesentliche Aspekte der Barrierefreiheit unzureichend umgesetzt.
  • Lücken in der barrierefreien Kommunikation: Der Rechtsanspruch von Menschen mit Behinderungen auf barrierefreie Kommunikation mit Behörden wird nicht flächendeckend erfüllt. Individuelle Anforderungen verschiedener Behinderungsarten, hohe Kosten und die eingeschränkte Verfügbarkeit von Dienstleistern für Gebärdensprache oder Leichte Sprache erschweren die Umsetzung. 
  • Leistungsfähige Strukturen mit Verbesserungspotenzial: Die bestehenden Strukturen aus Landesbeauftragtem und Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen sind grundsätzlich leistungsfähig und zweckmäßig. Die Akteure könnten aber besser und enger mit der Landesverwaltung zusammenarbeiten. 
  • Ressourcenmangel bei kommunalen Beauftragten: Die gesetzliche Verankerung kommunaler Beauftragter für Menschen mit Behinderungen im ThürGIG ist sinnvoll, um die UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen flächendeckend umsetzen zu können. Allerdings fehlen diesen oft die nötigen Ressourcen. 
  • Fehlende Informationen zu den Kosten für Kommunen: Die finanziellen Auswirkungen des ThürGIG auf die Kommunen sind bisher unklar. Im Rahmen einer Befragung konnten wir keine belastbaren Daten dazu erheben, da die Kommunen die Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes nicht systematisch erfassen. 

Basierend auf diesen Erkenntnissen werden in der Studie Empfehlungen zur effektiveren Umsetzung der menschenrechtsbasierten Vorgaben der UN-BRK in Thüringen entwickelt.

Unsere Vorgehensweise

Das Projektteam kombinierte qualitative und quantitative Elemente der empirischen Sozialforschung bzw. der Rechtwissenschaft. Im Zentrum stand eine Interviewstudie mit den wichtigsten Akteuren der Behindertenpolitik im Freistaat. Zusätzlich wurden Behörden, Kommunen und Menschen mit Behinderungen aus Thüringen befragt, um Einblicke aus unterschiedlichen Perspektiven in die Umsetzung des ThürGIG zu gewinnen.

Links und Downloads 

Zur Studie (PDF, Website Ministerium)

Referenzprojekt: Kommunale Kosten durch Reform des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes

Projektteam: Nina Altmann, Patrick Frankenbach, Andreas Heimer, Rahel Reemtsma, Sara Strätgen, Ulrich Weuthen 

Stand: 26.09.2024 

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Ihr Kontakt bei Prognos

Andreas Heimer

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Patrick Frankenbach

Projektleiter

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