Im Zentrum der Untersuchung stehen unter anderem die Fragen: Ist der Innovationsfonds richtig organisiert? Ist das Zusammenspiel der Gremien effektiv? Die Autoren des Zwischenberichts kommen zu dem Schluss: Beide Fragen sind grundsätzlich mit Ja zu beantworten.
Für den Innovationsfonds wurde basierend auf den gesetzlichen Regelungen zur Durchführung der Förderung in relativ kurzer Zeit eine Organisationsstruktur geschaffen, die sich schon während der Konsolidierungsphase als arbeitsfähig erwies und im dritten Jahr der Förderung entscheidend zur Effektivität der Prozesse beiträgt. So ist die gegenwärtige Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Gremien des Fonds (Innovations-, Arbeits-, Finanzausschuss, Expertenbeirat) sowie zwischen diesen Gremien und der Geschäftsstelle als weitgehend sachgerecht zu bezeichnen, wenngleich Optimierungspotenzial gesehen wird.
Das derzeit zur Verfügung stehende Fördervolumen und die Finanzierungsform des Fonds sind ebenfalls als angemessen zu bezeichnen.
Im Vordergrund dieser ersten Phase der Evaluierung (2016 bis 2018) stand die Frage, ob die durch den Innovationsfonds geschaffenen Strukturen und Prozesse geeignet sind, die mit ihm verbundene Zielsetzung zu erreichen, und ob die Ergebnisse der Förderentscheidungen, i. e. die bisherige Auswahl von Themen und Konsortien, Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Versorgung erwarten lassen.
Was ist der Innovationsfond
In den §§ 92a und 92b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) den Innovationsfonds rechtlich verankert. Zur Förderung von Innovationen in der Versorgung und von Versorgungsforschung wurde ein Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss mit einem Volumen von 300 Mio. Euro jährlich – zunächst in den Jahren 2016 bis 2019 – eingerichtet.
Mit dem Innovationsfonds wurde ein in der Konzeption und Umsetzung völlig neues Instrument zur qualitativen Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung geschaffen. Im Kernzielt der Fonds darauf ab, Prozessinnovationen zu erforschen, zu entwickeln, zu erproben und zu evaluieren. Die Idee, Forschung und Entwicklung auf der einen Seite und Versorgungspraxis auf der anderen Seite näher zusammenzuführen und die Gesundheitsversorgung zu einem lernenden, innovationsoffenen System fortzuentwickeln, ist mit einem hohen Anspruch verbunden.
Direkt zur Studie (PDF, Webseite des Deutschen Bundestages)
Autorinnen und Autoren:
Michael Astor, Andreas Heimer, Anna Hornik, Cordula Klaus, Dr. Wolfgang Riedel, Verena Stengel, Janko Vollmer
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Michael Astor
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Andreas Heimer
Direktor, Partner
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