Für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben wir evaluiert, wie der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland seit seiner Einführung im Jahr 2015 wirkt.
Nach derzeitigem Forschungsstand hat der Mindestlohn zum Schutz vor Niedrigstlöhnen beigetragen. Dabei war er weitgehend beschäftigungsneutral und hatte kaum Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Unternehmen. Allerdings deuten die Ergebnisse darauf hin, dass Betriebe zwar nicht mit Entlassungen auf den Mindestlohn reagiert haben, aber mit Anpassungen der Arbeitszeiten. Die identifizierten Effekte resultieren im Wesentlichen aus der Einführung, nicht aus der Erhöhung des Mindestlohnes.
„Trotz der vielfältigen Forschungsliteratur zum gesetzlichen Mindestlohn bleibt unklar, wie viele Unternehmen sich nicht an das MiLoG halten bzw. den Mindestlohn mit teils rechtwidrigen Praktiken umgehen“ betont Heidrun Weinelt, Autorin der Evaluation.
Hintergrund und Methode
Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und hat eine bindende Lohnuntergrenze eingeführt. Mittlerweile liegen zahlreiche wissenschaftliche Analysen zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohnes vor, die für die vorliegende Gesamtevaluation ausgewertet wurden. Dabei wurden analog zu den zentralen Zielen der Mindestlohneinführung drei Wirkungsfelder unterschieden: Arbeitnehmerschutz, Arbeitsmarkt und Wettbewerb.
Zur Gesamtevaluation (Webseite BMAS)
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Mit eingeflossen in diese Evaluation sind zwei weitere Untersuchungen von Prognos. Unser volkswirtschaftliches Team hat die fiskalischen Effekte des Mindestlohnes untersucht und zum anderen analysiert, wie die gesetzliche Lohngrenze auf Praktikumsverhältnisse wirkt.
Fiskalische Effekte des Mindestlohnes
Bei der Untersuchung der fiskalischen Wirkung seit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes hat das AutorInnenteam eine Quantifizierung der mindestlohnbedingten Veränderungen von Einnahmen und Ausgaben des öffentlichen Gesamthaushaltes vorgenommen – also im Steuer- und Transfersystems sowie auf der Ebene der gesetzlichen Sozialversicherungen. Auf Basis der getroffenen Annahmen beläuft sich der fiskalische Gesamteffekt auf gut 1,1 bis 2,6 Mrd. Euro gegenüber der Situation ohne Mindestlohn.
Zur Untersuchung der fiskalischen Effekte des Mindestlohnes
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohnes auf Praktikumsverhältnisse
Ob ein Praktikum dem Mindestlohngesetz unterliegt oder nicht, hängt von dessen Art und Dauer ab. Die Analyse legt nahe, dass Praktika im Zuge der Mindestlohneinführung in ihrer Struktur teilweise so angepasst wurden, dass sie nicht dem Mindestlohngesetz unterliegen. Praktika, die nicht in den Anwendungsbereich des Mindestlohnes fallen, scheinen im Vergleich zu mindestlohnpflichtigen Praktika von Arbeitgebendenseite häufiger angeboten und oft (deutlich) geringer vergütet zu werden. Das gilt besonders für Pflichtpraktika. Dabei zeigen sich – vor ebenso wie nach der Mindestlohneinführung im Jahr 2015 – deutliche Unterschiede zwischen den Branchen.
Zur Untersuchung des gesetzlichen Mindestlohnes auf Praktikumsverhältnisse (Webseite BMAS)