Interne Meldestelle
zum Hinweisgeberschutz

Hinweisgebende („Whistleblower“) leisten einen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen (Rechts- und Regelverstöße) in Unternehmen und Behörden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist, Hinweisgebende vor Benachteiligungen oder Repressalien zu schützen, ihnen Rechtssicherheit zu geben und ihre Identität zu schützen.

Häufige Fragen

1. Was kann gemeldet werden?

Meldefähig sind in Zusammenhang mit Tätigkeiten der Prognos AG bzw. für die Prognos AG u. a. Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind. Dazu zählen neben den Straftatbeständen der Beleidigung, des Betrugs oder der Steuerhinterziehung insbesondere Verstöße gegen Gesetze aus dem Gebiet des Arbeitsrechts sowie Verstöße gegen diverse Rechtsvorschriften (z. B. Umweltschutz, Datenschutz oder Geldwäsche).

2. Was kann nicht gemeldet werden?

Nicht durch das HinSchG geschützt sind Meldung und Offenlegung von Verstößen, die nicht straf- oder bußgeldbewehrt sind bzw. die Meldung von privatem Fehlverhalten, wenn dieses keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit hat, auch wenn die hinweisgebende Person im beruflichen Zusammenhang hiervon erfährt.

3. Wer ist meldeberechtigt?

Mitarbeitende der Prognos AG im Inland und Ausland können Hinweise melden, wenn sie in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben.

Auch externe Hinweisgeber können der Prognos AG Verstöße von Prognos-Mitarbeitenden melden.

4. Meldekanäle

Ansprechpersonen: Melanie Besold, Angelina Thevessen

a) E-Mail

hinweis@prognos.com

Hinweis: Wenn Sie Ihre Identität geheim halten möchten, dann nutzen Sie bitte die Möglichkeit, eine anonyme Meldung über das entsprechende Formular abzugeben.

b) Meldung über ein Formular ohne Bekanntgabe Ihrer Identität

Hinweis: Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben möchten (für Rückfragen etc.) ohne Ihre Identität zu verraten, dann nutzen Sie bitte eine nicht identifizierbare E-Mail-Adresse bei einem Service wie bspw. ProtonMail.

Es ist hilfreich, wenn die Meldung/der Hinweis möglichst konkret ist.

  • Was ist passiert?
  • Welche Personen sind betroffen?
  • Wo hat sich der Vorfall ereignet und wie oft kam es dazu?

Dateianhänge: Sollten Sie Ihrer Meldung Dateien hinzufügen wollen, dann beachten Sie bitte, dass diese Rückschlüsse auf Ihre Peron ermöglichen könnten (z. B. Ersteller von Dokumenten). Der Datenupload ist begrenzt. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Daten Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen würden, dann kopieren Sie die Information in das Textfeld für den Hinweis.

c) Telefon

Festnetz +49 30 5 200 59 – 252 und +49 211 91316 - 119
Mobil +49 170 57 92 944 und +49 151 73 05 4911

d) Post

Anschrift:
Prognos AG
Goethestraße 85
10623 Berlin

Externe Meldestelle

Die Prognos AG unterstützt rechtsrelevante Meldungen von Missständen und Regelverstößen ausdrücklich. Auch der Gesetzgeber empfiehlt die Nutzung interner Meldestellen, da Sachverhalte hier in der Regel besser und schneller aufgeklärt werden. Wir weisen dennoch darauf hin, dass Sie sich auch an übergeordnete Meldestellen wenden können, etwa an die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.

Wenn Sie eine namentliche oder eine anonyme Meldung senden möchten, nutzen Sie bitte unser Formular für Hinweise.