Das Elterngeld gehört zu den erfolgreichsten familienpolitischen Maßnahmen der vergangenen Jahrzehnte. Der Reformvorschlag setzt an einem zentralen Problem an: Väter beteiligen sich bislang deutlich weniger an der Elternzeit, als es für eine partnerschaftliche Aufteilung möglich wäre. Neue exklusive Monate und eine veränderte Ersatzrate sollen eine partnerschaftlichere Aufteilung fördern. Zudem steigen Mindest- und Höchstbetrag erstmals seit Einführung des Elterngeldes. Den Kaufkraftverlust gleicht das jedoch nur zu einem kleinen Teil aus.Mütter übernehmen weiterhin den Großteil der ElternzeitSeit fast 20 Jahren sichert das Elterngeld Familien nach der Geburt eines Kindes finanziell ab und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es hat die Erwerbsorientierung von Müttern gestärkt und mehr Väter an der Kinderbetreuung beteiligt.Dennoch bleibt die Aufteilung ungleich. Nur knapp jeder zweite Vater bezieht Elterngeld, viele beschränken sich auf die bisherigen zwei Partnermonate. Das Modell „12+2“ dominiert weiterhin. Dabei wünschen sich viele Eltern eine gleichmäßigere Aufteilung, doch weniger als zehn Prozent setzen sie um. Vor allem finanzielle Einbußen halten Väter von längeren Elternzeiten ab.Drei zentrale ReformelementeDie Reform greift diese Strukturen und Anreize auf:Vier exklusive Monate: Von insgesamt 14 Elterngeldmonaten sollen jedem Elternteil vier Monate exklusiv zustehen. Die übrigen sechs können frei aufgeteilt werden.Neue Ersatzrate: In den vier exklusiven Monaten sollen Eltern 80 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten, danach 50 Prozent. Höhere Mindest- und Höchstbeträge: Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. Inflationsbereinigt hätten sie 2025 allerdings bei rund 432 beziehungsweise 2.591 Euro liegen müssen.Weitere Änderungen betreffen die Berücksichtigung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, den Geschwisterbonus und den gleichzeitigen Bezug von Elterngeld durch beide Eltern.Warum die Reform mehr Partnerschaftlichkeit fördern kannDass solche Maßnahmen wirken, zeigte bereits die Einführung des Elterngeldes 2007: Der Anteil der Väter in Elternzeit stieg unmittelbar von weniger als drei auf gut 15 Prozent.Die höhere Ersatzrate in den exklusiven Bezugsmonaten verringert zudem die finanziellen Einbußen und entkräftigt damit Argumente gegen eine Nutzung, insbesondere für Hauptverdienende. Das dürfte längere Elternzeiten von Vätern begünstigen und langfristig zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Sorgearbeit beitragen.Bei den Anreizen für eine partnerschaftliche Aufteilung bleibt der Reformvorschlag jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück: Nach den vier exklusiven Monaten sinkt die Ersatzrate auf 50 Prozent. Eine höhere Rate bei einer „7+7“-Aufteilung könnte einen stärkeren Anreiz setzen. Auch die wieder mögliche gleichzeitige Elternzeit ist kritisch zu sehen, da Väter sich langfristig besonders dann stärker an der Familienarbeit beteiligen, wenn sie zeitweise eigenständig betreuen.Doch nicht alle Familien profitieren von der Reform. Familien der gehobenen Einkommensmitte erhalten in der Modellrechnung teilweise weniger Elterngeld als bisher.Höhere Beträge reichen nicht ausDie höheren Mindest- und Höchstbeträge sind überfällig, gleichen den inflationsbedingten Wertverlust aber bei Weitem nicht aus. Zudem begrenzen die teils niedrigen Lohnersatzraten die finanzielle Wirkung der Reform: Sie können dazu führen, dass Familien die vorgesehenen Höchstbeträge beim Elterngeld nicht ausschöpfen.Soll das Elterngeld langfristig seine Lohnersatzfunktion erfüllen, sollten die Beträge stärker steigen und künftig regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden, etwa nach dem Vorbild der Beitragsbemessungsgrenzen.Links und Downloads Zur Kurzanalyse (PDF)Zu allen Ausgaben von „Familie und Gesellschaft im Blick“ Haben Sie Fragen? Ihr Kontakt bei Prognos Dr. David Juncke Partner, Leitung Familienpolitik Profil ansehen Dr. Claire Samtleben Senior Projektleiterin Profil ansehen