alle Meldungen

Gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum

Ergebnisveröffentlichung: Evaluation der Wärmelieferverordnung

Kategorie

Aus dem Projekt

Datum

28. September 2021

Die Wärmelieferverordnung, kurz WärmeLV, wurde 2013 eingeführt. Die Ziele: eine faire Kostenverteilung zwischen Vermietenden und Mietenden gewährleisten sowie Verträge über gewerbliche Wärmelieferungen zu Lasten der Mietenden vermeiden. Zusätzlich sollten Unsicherheiten in den Mietverträgen ausgeräumt werden, die die Zustimmungserfordernis zur Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferungen seitens der Mietenden beinhalteten. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat Prognos und die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) beauftragt, die Wärmelieferverordnung zu evaluieren. Insbesondere galt es zu untersuchen, ob die Gesetzesänderung zu einer Beschleunigung der Modernisierung von Wärmeversorgung im Gebäudebestand geführt und sich die Kosten für Mieterinnen und Mieter wie erhofft mittelfristig nicht erhöht haben.

Erleichtert die Wärmelieferverordnung die Umstellung auf eigenständige gewerbliche Wärmelieferungen?

Die Untersuchung zeigt jedoch: Die Wärmelieferverordnung hat die Marktsituation nicht wirklich verbessert. Stattdessen zeigen sich auf dem Markt für Energiedienstleistungen eher rückläufige Wachstumsraten. Diese Entwicklung ist allerdings, anders als von vielen Marktakteure vermutet, nicht nur auf die Einführung der Wärmelieferverordnung zurückzuführen, sondern vor allem auf marktwirtschaftliche Sättigungseffekte und lange Reinvestitionszyklen im Heizungsmarkt.

Die WärmeLV selbst ist unzweifelhaft ein wichtiges Instrument, das die faire Kostenverteilung zwischen Mieterinnen und Mieter und Vermieterin und Vermieter sicherstellt. Zudem entlastet sie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer von den komplexen Fragen einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung und generiert durch Vorzieh- und Vertiefungseffekte auch Energieeinsparungen.

Allerdings ist die Wärmelieferverordnung weniger dafür geeignet, das Vermieter-Mieter-Dilemma aufzulösen. Dafür bedürfte es einer weitergehenden Klärung im Gebäudeenergiegesetz, im Förderrecht und einer veränderte Kostentragung, z. B. beim Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).
Abgesehen von dieser Verteilungsfrage ist die Wärmelieferverordnung an folgenden Stellen reformbedürftig:

  • Zukunftsfähigkeit: Der Kostenvergleich im Rahmen der Wärmelieferverordnung berücksichtigt lediglich die Kosten der Vergangenheit. Im künftigen Fokus der Wärmelieferverordnung sollte daher auch eine ausgewogene Kostenverteilung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten stehen. Viele der zukunftsweisenden Lösungen sind bei den niedrigen Preisniveaus der Vergangenheit nicht wirtschaftlich.
  • Transparenz:
    • Die Regelungen der Wärmelieferverordnung sind komplex. Die Kosten und Mehrwerte der gewerblichen Wärmelieferung sind den Mieterinnen und Mieter nicht bekannt.
    • Niemand weiß, wie effizient die bestehenden Anlagen wirklich betrieben werden. Hier könnte zumindest für die Zukunft Abhilfe geschaffen werden, indem in größeren Objekten Wärmemengenzähler verpflichtend eingeführt werden.


Zur Studie (PDF, bmjv.de)

Mehr zum Projekt

Autorinnen und Autoren: Friedrich Seefeldt, Malek Sahnoun, Silvia Dominkovic (alle Prognos AG), Konstanze Stein, Simon Thome (beide KEA-BW)

Haben Sie Fragen?

Ihr Kontakt bei Prognos

Friedrich Seefeldt

Partner, Direktor

Profil ansehen

Über Prognos

Wir geben Orientierung.

Prognos ist eines der ältesten Wirtschaftsforschungsunternehmen Europas. An der Universität Basel gegründet, forschen Prognos-Expertinnen und -Experten seit 1959 für verschiedenste Auftraggeber aus dem öffentlichen und privaten Sektor – politisch unabhängig, wissenschaftlich fundiert.

Mehr erfahren