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Evaluierung der Wärmelieferverordnung

Auswirkungen gewerblicher Wärmelieferung

Auftraggeber

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Jahr

2021


Die Umstellung von der Versorgung der Mieterinnen und Mieter von der Eigenlieferung der Vermieterin und Vermieter auf eine gewerbliche Lieferung von Wärme wurde 2013 in § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und in der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) geregelt. So sollte die Umstellung auf die Wärmelieferung durch Energiedienstleister (Contracting) erleichtert werden, in der Hoffnung, dass damit die Modernisierung der Wärmeversorgung im Gebäudebestand beschleunigt werde. Gleichzeitig sollten sich aber die Betriebskosten für die Mieterinnen und Mieter nach der Umstellung nicht erhöhen.

Evaluationsgegenstände

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz beauftragte nun Prognos und den Fachbereich Contracting der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) mit der Analyse der tatsächlichen Auswirkungen der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) auf Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter und den Contracting-Markt. Von November 2020 bis Sommer 2021 untersuchen die Projektpartner, ob durch die WärmeLV

  • die Umstellung auf eigenständige gewerbliche Wärmelieferungen erleichtert wird,
  • die Modernisierung der Wärmeversorgung im Gebäudebestand beschleunigt wird,
  • die Umstellung auf Energiedienstleister zur Verbesserung der Energieeffizienz beiträgt und
  • gleichzeitig die Mieterinnen und Mieter vor Kostenerhöhungen, die aufgrund der Umstellung erfolgen könnten, geschützt sind.

„Diese Evaluation stellt eine Reihe sehr wesentlicher Fragen zum Thema Wärmelieferung, deren Beantwortung unsere ganze inhaltliche und methodische Kompetenz fordern wird“, so Prognos-Projektleiter Friedrich Seefeldt. Darüber hinaus soll untersucht werden, welche Folgen diese Regelungen für die Gruppe der Mieterinnen und Mieter und Vermieterinnen und Vermieter haben und inwiefern sie sich als praktikabel erweisen.
Die rechtlichen Auswirkungen wird die Forschungsstelle für Immobilienrecht an der Universität Bielefeld beleuchten.
 

Ergebnis der Evaluation

05.10.2021 | Ergebnis der Evaluation

Die Untersuchung zeigt: Die Wärmelieferverordnung hat die Marktsituation nicht wirklich verbessert. Stattdessen zeigen sich auf dem Markt für Energiedienstleistungen eher rückläufige Wachstumsraten. Diese Entwicklung ist allerdings, anders als von vielen Marktakteure vermutet, nicht nur auf die Einführung der Wärmelieferverordnung zurückzuführen, sondern vor allem auf marktwirtschaftliche Sättigungseffekte und lange Reinvestitionszyklen im Heizungsmarkt. 

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Ihr Kontakt bei Prognos

Dominik Rau

Projektleiter

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Friedrich Seefeldt

Partner, Direktor

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