Bewertung von Förderinstrumenten für Wohneigentum

Auftraggeber

Repräsentanz Transparente Gebäudehülle (RTG)

Jahr

2026


Wie können steuerliche Förderinstrumente den angespannten Wohnungsmarkt entlasten – und gleichzeitig wirtschaftliche Impulse setzen?

Prognos hat im Auftrag der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle (RTG) drei Maßnahmen zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums auf ihre Wirksamkeit untersucht:

  • Neuauflage des §10e EStG (Steuerliche Wohneigentumsförderung für Selbstnutzer) für den Ersterwerb von Bestandsgebäuden und Neubauten
  • Steuerliche Ermäßigung auf Darlehenszinsen für den Ersterwerb von Bestandsgebäuden und Neubauten
  • Sonder-AfA für Neubau selbstgenutzten Wohneigentums (analog EH 55) für den Ersterwerb von Neubauten

Das Gutachten erweitert damit eine vorangegangene Studie aus 2025

Die Analyse zeigt: 

  • Gezielte steuerliche Anreize können zusätzliche Investitionen auslösen, die den Wohnungsneubau und den Erwerb von Bestandsimmobilien spürbar beleben – ohne die öffentlichen Haushalte strukturell zu überlasten.
  • Die untersuchten Maßnahmen können jährliche Investitionen fördern und Handwerk und verarbeitendes Gewerbe stärken.
  • Höhere Steuereinnahmen und geringere Sozialausgaben kompensieren die fiskalischen Kosten. Je nach Maßnahme sind in Summe zu positive fiskalische Gesamteffekte möglich (Summe aus Einnahmen und geringeren Sozialausgaben ist größer als die Kosten durch Steuerausfall).
  • Besonders kurzfristig (bis 2030) können deutliche konjunkturelle Effekte entstehen.
  • Die Maßnahmen können die Wohneigentumsquote erhöhen und gezielt Haushalte mit Kindern adressieren.
  • Die Sonder-AfA für klimafreundliche Neubauten kann energieeffizientes Bauen stärken.
  • Die Maßnahmen können sowohl im Neubau als auch im Bestandsankauf wirken und adressieren ausschließlich Privatpersonen zur Selbstnutzung.
  • Langfristige, verlässliche Förderpolitik ist Voraussetzung für die tatsächliche Wirksamkeit aller Instrumente.
  • Verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen sind für die Einführung der Maßnahmen entscheidend, insbesondere in Abstimmung mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD).
  • Ankündigungen für neue Instrumente sollten nur mit haushaltspolitischer Absicherung gemacht werden.

Vorgehensweise & Methodik

Die Analyse beruht auf einem dreistufigen Ansatz:

  1. Zunächst wurden die drei Förderinstrumente konzeptionell ausgearbeitet und hinsichtlich Zielgruppen, Förderlogik sowie zeitlicher Wirkung parametrisiert (Start 2027, Betrachtungszeitraum bis 2030/31).
  2. Darauf folgte eine quantitative Wirkungsabschätzung, in der Investitionsvolumina sowie bau-, konjunktur- und fiskalpolitische Effekte berechnet wurden. Grundlage dafür waren öffentlich verfügbare Daten, bestehende Förderstatistiken und wirtschaftliche Kennzahlen. 
  3. Abschließend wurden die fiskalischen Effekte bewertet – darunter mögliche Mehreinnahmen aus Einkommensteuern, Sozialabgaben, Mehrwertsteuer und Unternehmenssteuern sowie Minderausgaben etwa in der Sozialversicherung. Zusätzlich flossen Opportunitätskosten der Arbeitslosigkeit ein. Alle fiskalischen Rückflüsse wurden als Obergrenzen modelliert, da sie nur vollständig anfallen, wenn die Investitionen tatsächlich zusätzlich ausgelöst werden und nicht bestehende Aktivitäten verdrängen.

Links und Downloads

Zur Studie (PDF)

Weitere Informationen auf der RTG-Webseite

Projektteam: Jona Klasing, Dr. Noha Saad, Nils Thamling

Stand: 25.02.2026

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