Bundesministerium für Gesundheit
laufend
Wie lässt sich Innovation im Gesundheitswesen so fördern, dass gute Ideen anschließend den Weg in die Versorgung finden?
Seit 2016 zielt der Innovationsfonds nach § 92a Abs. 5 SGB V darauf ab, die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verbessern. Die gesetzlichen Krankenkassen und der Gesundheitsfonds stellen dafür jährlich Mittel bereit. Gefördert werden neue Versorgungsformen, die über die Regelversorgung hinausgehen, sowie Projekte der Versorgungsforschung. Diese Vorhaben sollen belastbare Erkenntnisse liefern, auf deren Basis Empfehlungen für die Aufnahme in die GKV-Regelversorgung entstehen.
Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür einen Innovationsausschuss gegründet. Dieser legt Förderkriterien und ‑schwerpunkte fest, entscheidet über Förderanträge, bewertet die Projektergebnisse und gibt bei Bedarf Empfehlungen an relevante Organisationen und Institutionen weiter.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erbringt Prognos die zweite „Wissenschaftliche Auswertung der Förderung aus dem Innovationsfonds gemäß § 92a Abs. 5 SGB V“ (Zweite Gesamtevaluation des Innovationsfonds).
Die Evaluation untersucht, wie wirksam der Innovationsfonds ist und inwiefern die eingesetzten Mittel zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung beitragen. Dazu gehören eine systematische Analyse der Förderphase, der Projektergebnisse und -bewertungen sowie der anschließenden Transferprozesse. Ziel ist es, Bedingungen zu identifizieren, die den Transfer innovativer Ansätze in die Regelversorgung erleichtern oder erschweren. Auf dieser Grundlage sollen Empfehlungen für gesetzgeberische oder organisatorische Weiterentwicklungen des Innovationsfonds entstehen.
Die erste Gesamtevaluation führte Prognos 2018 bis 2021 durch. Mit ihr wurde ein grundsätzlich hohes Potenzial zur Weiterentwicklung der GKV-Versorgung festgestellt. Dieses Ergebnis beruhte zum einen darauf, dass der Innovationsfonds zahlreiche Akteure des Gesundheitswesens für eine interdisziplinäre, interprofessionelle und strukturierte Innovationsförderung zusammenbringt. Zum anderen generiert der Innovationsfonds Evidenz und setzt auf strukturierte Dokumentation, unabhängige Evaluation und Transparenz der Projektergebnisse.
Die langfristige Wirkung ließ sich damals noch nicht abschätzen, da erst wenige Projekte abgeschlossen waren. In der Folge hatte der Innovationsausschuss erst für wenige Ergebnisse Transferempfehlungen aussprechen können. Prognos schlussfolgerte, dass der Erfolg des Innovationsfonds davon abhängt, inwiefern die Akteure im Gesundheitswesen die gewonnenen Erkenntnisse tatsächlich nutzen.
Bis 2026 sind mittlerweile zahlreiche Förderprojekte zu neuen Versorgungsformen und der Versorgungsforschung abgeschlossen und entsprechende Empfehlungen des Innovationsausschusses veröffentlicht worden. Auf dieser breiten Informationsbasis legt die zweite Gesamtevaluation nun einen Schwerpunkt auf den Transfer der Projektergebnisse in die GKV-Regelversorgung. Untersucht wird, inwiefern tatsächlich positive Effekte in der Gesundheitsversorgung erzielt werden können und auf welchen Wegen sowie unter welchen Bedingungen dies gelingt.
Damit rücken insbesondere die Projektergebnisse und die Transferempfehlungen des Innovationsausschusses in den Fokus. Sie bilden den Abschluss der Förderphase im Innovationsfonds und gleichzeitig den Ausgangspunkt der Transferphase, die der Förderung im Innovationsfonds nachgelagert ist. Dabei müssen sowohl die Heterogenität der Förderprojekte und ihrer Ergebnisse als auch die vielfältigen Adressaten der Transferempfehlungen sowie deren Rollen und Handlungsspielräume in der Gesundheitsversorgung berücksichtigt werden.
In der Konzeptionsphase entsteht der theoretische und methodische Rahmen der Evaluation. Prognos entwickelt ein Evaluationskonzept mit einem Wirkmodell und einem Instrumenten-Mix. Workshops und Sondierungsgespräche mit verschiedenen Akteuren klären Anforderungen, Datenzugänge und methodische Schwerpunkte.
In der nachfolgenden Erhebungsphase kommen qualitative und quantitative Methoden zum Einsatz: Dokumentenanalysen, Interviews, Fokusgruppen, Online-Befragungen und Studien darüber, wie erfolgreich erprobte Versorgungskonzepte ihren Weg in die Gesundheitsversorgung finden (Transferstudien). Dabei werden Informationen und Einschätzungen von an der Förderung beteiligten Akteuren, Adressaten von Transferempfehlungen sowie von externen Akteuren umfassend erhoben.
Die Ergebnisse werden entlang des Wirkmodells trianguliert und hinsichtlich Zielerreichung und Wirkungszusammenhängen systematisch bewertet. Auf dieser Basis entstehen konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Innovationsfonds.
Weitere Informationen auf der Webseite des BMG
Projektteam: Luca‑Marie Bauer, Marcel Etter, Andreas Heimer, Charlotte Lederer, Marie Schliesser, Laura Sulzer, Maria Villamayor, Janko Vollmer
Stand: 07.04.2026
Senior Projektleiterin
Senior Projektleiter
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