Antidiskriminierungsstelle des Bundes
2022
Kantar
Beruf und Familie zu vereinbaren ist gerade für Familien mit jüngeren Kindern oder Personen mit Pflegeaufgaben eine große Herausforderung. Viele werden dabei von ihrem Unternehmen nicht unterstützt oder gar diskriminiert. Für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes untersuchten wir, wie häufig und in welcher Form Erwerbstätige mit Fürsorgepflichten im Arbeitsleben benachteiligt werden. Wir analysierten außerdem, wie die Betroffenen auf Diskriminierung reagieren, welche Auswirkungen die Erfahrungen auf sie haben und welche Unterstützung sie benötigen. Die empirische Studie von Prognos und Kantar benennt zudem Handlungsfelder und Maßnahmen, wie die Politik und Unternehmen Familien unterstützen und Diskriminierung verhindern können.
Die Ergebnisse der Studie stellt Dr. David Juncke von Prognos am 24. Mai 2022 im Rahmen einer Online-Fachtagung vor. Durch welche betrieblichen Maßnahmen pflegende Angehörige vor Diskriminierung und Überlastung geschützt werden können, schildert Prognos-Projektleiterin Johanna Nicodemus in einem Impulsvortrag.
Zunächst wurden Interviews mit Fachleuten und moderierte Gruppendiskussionen (Fokusgruppen) mit Eltern und Pflegepersonen durchgeführt. Auf dieser Grundlage hat das Projektteam einen Fragebogen entwickelt und 2.500 Eltern, deren jüngstes Kind unter sieben Jahre alt war, und 504 pflegende Angehörige online befragt. Die befragten Personen waren zum Zeitpunkt der Erhebung oder innerhalb der letzten sechs Jahre erwerbstätig. Die Online-Befragung wurde zusammen mit Kantar realisiert und fand im Juni und Juli 2021 statt.
Die Befragten wurden nach Quoten ausgewählt, die die soziodemografische Zusammensetzung der zu untersuchenden Grundgesamtheiten hinsichtlich relevanter Merkmale widerspiegeln.
Der erste Teil der Studie befasst sich mit dem Ausmaß und den Formen von Diskriminierungserfahrungen:
Auf Basis der wissenschaftlichen Untersuchungen empfehlen die Autorinnen und Autoren der Studie, das Merkmal „familiäre Fürsorgeverantwortung“ als Schutzgrund in Paragraf 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu ergänzen. Zudem sollte der Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur konsequent fortgesetzt werden.
Darüber hinaus sollten Arbeitgeber Tarifverträge so ausgestalten, dass sie die Vereinbarkeit von beruflicher Tätigkeit, Familie und Angehörigenbetreuung unterstützen. Dasselbe gilt für Betriebsvereinbarungen. Das betrifft insbesondere die Flexibilisierung der Arbeitsorganisation, die für die Befragten den höchsten Stellenwert hatte.
Direkt zur Studie (PDF, Website Antidiskriminierungsstelle)
Zur Meldung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Dr. David Juncke, Sören Mohr, Johanna Nicodemus, Evelyn Stoll, Ulrich Weuthen
Partner, Leitung Familienpolitik
Projektleiter
Projektleiterin
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