Fragestellung und Ziel
Um das Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens einzuhalten und die globale Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2° Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, hat Deutschland 2021 ein nationales Emissionshandelssystem eingeführt. Es beruht auf dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und betrifft die Sektoren Wärmeerzeugung und Verkehr, die vom Europäischen Emissionshandel nicht erfasst werden. Ab 2023 soll auch die thermische Abfallbehandlung in das BEHG einbezogen werden.
Um die Auswirkungen des nationalen Emissionshandelssystems auf die Abfallverbrennung zu untersuchen, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) diese Studie für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Auftrag gegeben. Sie untersucht die möglichen Auswirkungen auf die Kosten und Gebühren, die Auswirkungen auf die Abfallverbringungen sowie die Möglichkeiten zur regulatorischen Ausgestaltung. Im Jahr 2022 wird das BEHG evaluiert. Für die Festlegung von sachgerechten Durchführungsregelungen soll diese Studie herangezogen werden.
Unsere Vorgehensweise
Die Studie legt den Fokus auf die thermischen Abfallbehandlungsanlagen (Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke). In diesen werden 56 Prozent der thermisch behandelten Abfälle behandelt. Die Mitverbrennung in Zement-, Kohle- sowie anderen Industriekraftwerken ist bereits in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) eingebunden. Die Studie modelliert Emissionsfaktoren für verschiedene typisierte Abfallarten, die in thermischen Abfallbehandlungsanlagen eingesetzt werden. Anhand dieser Emissionsfaktoren werden die Kostensteigerungen für die Behandlung ausgewählter Abfälle ermittelt. Zu berücksichtigen ist dabei nur der fossile Anteil des emittierten CO2. Um zu beurteilen, wie sich durch das BEHG die Abfallgebühren für die Haushalte verändern werden, betrachtet die Studie drei Szenarien. Neben den Verlagerungsrisiken ins Ausland werden auch die Möglichkeiten zur regulatorischen Ausgestaltung untersucht. Dabei geht es insbesondere um ein praxisorientiertes Verfahren zur Bestimmung der relevanten CO2-Menge sowie um die Emissionsberichterstattung, eventuelle Ausnahmeregelungen und die Bestimmung von Verantwortlichkeiten.
Kernergebnisse
Für den Modell-Hausmüll (Zusammensetzung gemäß bundesweiter Hausmüllanalyse) werden die Nettokosten für die Abfallwirtschaft um 9,75 Euro pro Tonne Abfall (2023) bis 18,10 Euro pro Tonne Abfall (2026) steigen. Geht man von einem denkbaren Preisniveau von 100 Euro pro Tonne CO2 aus, so steigen allein die Nettokosten der thermischen Behandlung (ohne Monitoringkosten, Installation/Erweiterung der Messtechnik, Abfallbeprobung etc.) 2026 auf 27,85 Euro pro Tonne Abfall. Die Gebührenerhöhungen für die Haushalte wurden für Sperr- und Hausmüll anhand von drei Szenarien berechnet. Die relative Gebührenerhöhung durch die CO2-Bepreisung liegt bei mindestens drei bis acht Prozent, und zwar bei durchschnittlichen Gebühren, einem mittleren Abfallaufkommen und einem CO2-Preis von 65 Euro je Tonne. Die Verlagerungsrisiken ins Ausland werden potenziell nicht ausgeschlossen, jedoch als begrenzbar eingeschätzt. Dabei wurde der aktuelle Stand der Im- und Exporte, die verfügbaren Kapazitäten zur thermischen Behandlung in angrenzenden EU-Mitgliedsstaaten, die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie flexiblere Marktreaktionen berücksichtigt.
Links und Downloads
Zur Studie (Website BMWK)
Projektteam: Dr. Bärbel Birnstengel
Stand: 30.08.2022