eigene Publikation
2022
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kindergrundsicherung hat das Ziel, Familien zu stärken und Kinder besser vor Armutsrisiken zu schützen. Um das bestmöglich zu erreichen, müssen zentrale Faktoren berücksichtigt werden, heißt es in einer neuen Kurzanalyse aus der Prognos Familienpolitikforschung, die im Vorfeld der ministeriellen Auftaktsitzung zur Kindergrundsicherung erschienen ist.
Neue Prognos-Berechnungen auf Basis des Sozio-ökonomischen Panels zeigen einen direkten Zusammenhang zwischen der Erwerbstätigkeit der Eltern und dem Armutsrisiko der Kinder. So liegt das Armutsrisiko von minderjährigen Kindern aus Familien, in denen kein Erwachsener ein Erwerbseinkommen hat, bei rund 66 Prozent. Geht ein Elternteil zumindest einer Teilzeitbeschäftigung nach, sinkt das Risiko auf rund 28 Prozent. Bei einer Vollzeiterwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils liegt die Armutsgefährdung nochmals deutlich darunter – bei rund 18 Prozent.
Der Ansatz der Bundesregierung, die Kindergrundsicherung aus einem Garantiebetrag und einem gestaffelten Zusatzbetrag zusammenzusetzen, ist dem Autorenteam zufolge richtig: „Eine pauschale Kindergrundsicherung nach dem Gießkannenprinzip würde den unterschiedlichen sozio-ökonomischen Bedingungen in den Familien nicht gerecht werden“, sagt Dr. David Juncke. Neue Berechnungen zeigen, dass noch immer die Erwerbstätigkeit einen entscheidenden Einfluss auf das Armutsrisiko von Kindern habe. Deshalb solle darauf geachtet werden, dass sich eine Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit und ein höheres Einkommen lohnen. Um die Erwerbstätigkeit der Eltern zu fördern und damit das Risiko der Kinderarmut zu reduzieren, raten die Forschenden zudem dazu, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter und noch stärker zu unterstützen. Dazu zählen u. a. der weitere Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten und die Weiterentwicklung von Elternzeit und Elterngeld.
Damit die Kindergrundsicherung wirkt und in Anspruch genommen wird, muss darauf geachtet werden, dass sie genauso bekannt und einfach zu beziehen sein wird wie aktuell das Kindergeld. „Bekanntheit, Verständlichkeit und unbürokratische Zugänglichkeit sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass Familien die ihnen zustehenden Leistungen auch nutzen“, betont Familienpolitikexperte Andreas Heimer. Um die Hürde möglichst gering zu halten, sollte die Beantragung des Zusatzbetrages bei einer einzigen zuständigen Behörde – bestenfalls auf digitalem Weg – oder weitestgehend automatisiert bei der Kindergeldkasse erfolgen.
Direkt zur Kurzanalyse (PDF) Mehr zu unserer Arbeit im Bereich Familie, Kinder & Jugend
Dr. David Juncke, Andreas Heimer
Stand: 29. März 2022
Partner, Leitung Familienpolitik
Partner, Direktor
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