Evaluation der Corona- Hilfen: Schnelle Unterstützung für die Wirtschaft

Auftraggeber

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (vormals Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

Jahr

2025

Partner

ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung

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Mit der Corona-Pandemie erlebten Deutschland und viele Staaten der Welt eine kurzfristig eintretende Krisensituation. Diese zog drastische gesundheitspolitische Maßnahmen nach sich. Die monatelangen Lockdowns zur Pandemiebekämpfung wirkten sich unmittelbar auf das soziale und wirtschaftliche Leben aus. Veränderter Konsum und unterbrochene Lieferketten führten zu massiven Umsatzeinbußen bei Unternehmen. Insbesondere Kleinstunternehmen, Mittelstand und Soloselbstständige waren auf Grund geringer Liquiditätsreserven hiervon betroffen. 

Um die Folgen der Maßnahmen für die Wirtschaft zu begrenzen, beschloss die Bundesregierung verschiedene Hilfsprogramme. Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE, vormals BMWK) evaluieren wir zusammen mit dem Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) die Wirkung der sogenannten „Corona-Wirtschaftshilfen“.

Der erste Teil der Evaluation, der nun vorliegt, zieht insgesamt ein positives Fazit: Die „Corona-Wirtschaftshilfen“ haben einen Beitrag geleistet, um die Existenz von gesunden Unternehmen zu sichern und damit mittelfristig die Wirtschaft zu stabilisieren. Dies war eine wichtige Voraussetzung für eine schnelle Erholung nach der Pandemie, die sich allerdings mit einer neuen Krise konfrontiert sah: dem Einmarsch Russlands in die Ukraine und daraus resultierend drastisch steigenden Energiekosten. Die Evaluation formuliert Empfehlungen für eine Verbesserung der Hilfsmaßnahmen in zukünftigen Krisensituationen.  

Corona-Wirtschaftshilfen im Überblick

Die Corona-Wirtschaftshilfen umfassten eine Vielzahl von Instrumenten, darunter:

  • Soforthilfen: Schnelle, unbürokratische Zuschüsse zur Sicherung der Liquidität im ersten Lockdown von März bis Mai 2020.
  • Überbrückungshilfen: Unterstützung zur Deckung von Fixkosten bei hohen Umsatzeinbrüchen.
  • Außerordentliche Wirtschaftshilfen: Entschädigungen für den zweiten Lockdown (November- und Dezemberhilfen).
  • Neustart- und Härtefallhilfen: Zusätzliche Maßnahmen für Soloselbstständige und Unternehmen, die die vorhandenen Instrumente nicht in Anspruch nehmen konnten und hohe Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatten.

Ziele erreicht: Existenz von Unternehmen gesichert und Wirtschaft stabilisiert

Hinsichtlich Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Unterstützungsmaßnahmen kommt die Evaluation zu folgenden Ergebnissen. 

Zielerreichung

Die Corona-Wirtschaftshilfen…

  • trugen zur Kompensation von Liquiditätsengpässen bei und verbesserten dadurch die Zahlungsfähigkeit von eigentlich profitablen Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen waren;
  • leisteten im Verbund mit anderen Maßnahmen einen Beitrag, die Existenz betroffener Unternehmen zu sichern;
  • bildeten im Maßnahmenportfolio von Bund und Ländern einen wichtigen Baustein zur Sicherung von Arbeitsplätzen in betroffenen Unternehmen;
  • wurden schnell implementiert. Dies war entscheidend, um schnell Finanzmittel auszureichen und damit einer drohenden Zahlungsunfähigkeit entgegenzuwirken;
  • konnten den Bedürfnissen unterschiedlicher Zielgruppen Rechnung tragen und erreichten somit die besonders betroffenen Unternehmen.

Wirksamkeit

Die Corona-Wirtschaftshilfen haben im Verbund mit anderen Maßnahmen von Bund und Ländern unmittelbar zur Stabilisierung der Wirtschaft beigetragen. Die positiven Effekte auf die Liquidität und die niedrige Zahl der Unternehmensschließungen können dem Gesamtpaket der Hilfsprogramme, nicht aber einzelnen Maßnahmen zugeschrieben werden. 

Wirtschaftlichkeit 

  • Die Kosten für den Vollzug der Maßnahmen konnten durch Effizienzgewinne aufgrund von Digitalisierung und Zentralisierung der Verfahren im Laufe der Zeit gesenkt werden. Insgesamt wurden die Corona-Wirtschaftshilfen wirtschaftlich umgesetzt.
  • Verfahrens- und Prozessqualität können angesichts des hohen Zeitdrucks bei der Implementierung als positiv betrachtet werden.
  • Die Aufgabenteilung und Kommunikation zwischen Bund und Ländern waren eindeutig und transparent.
  • Um Betrug zu vermeiden, wurden sukzessive und erfolgreich Verbesserungen vorgenommen.
  • Die positiven Effekte auf Zahlungsweise und Bonität der bezuschussten Unternehmen sprechen dafür, dass die direkten Finanztransfers angemessen und zielgruppengerecht waren.
  • Die Corona-Wirtschaftshilfen erzielten positive Effekte vor allem bei dienstleistenden und Handelsunternehmen sowie Kleinstunternehmen.
  • Der internationale Vergleich zeigt, dass Zuschussprogramme ein breit genutztes und geeignetes Mittel waren, um Umsatzverluste, die aus staatlich ergriffenen Pandemiemaßnahmen resultierten, zu kompensieren.

Empfehlungen für künftige Krisen

Trotz der insgesamt positiven Bilanz identifizierte die Evaluation auch Bereiche für Verbesserungen. Für zukünftige Krisen sollten folgende Erkenntnisse in die Gestaltung von Unterstützungsmaßnahmen einfließen:

  • Einheitliche digitale Plattform: Eine gemeinsame digitale Plattform für Anträge und Auszahlungen sollte schnell bereitgestellt werden, um den Verwaltungsprozess zu vereinheitlichen und die Qualität der Anträge, der Prüfung und Bewilligung zu verbessern.
  • Integration von Rückmeldeverfahren: Zukünftige Hilfsprogramme sollten Rückmeldeverfahren und Prüfroutinen von Anfang an integrieren, um eine Überkompensation zu vermeiden und die Effizienz der Maßnahmen zu steigern.
  • Frühzeitige Einbindung relevanter Akteure: Eine frühzeitige Beteiligung zusätzlicher relevanter Akteure (z.B. Finanzverwaltungen) kann helfen, technische Schnittstellen besser zu gestalten und Abstimmungsprobleme zu reduzieren.
  • Strukturierte Datenerhebung und -dokumentation: Die systematische Sammlung und klare Kennzeichnung von Antrags- und Unternehmensdaten sollte implementiert werden, um die Informationsqualität und spätere Evaluierungen zu verbessern.

Unsere Vorgehensweise

Die Evaluation basiert auf einem breiten empirischen Instrumentarium, das qualitativ und quantitative Ansätze verknüpft. Hierzu gehören: 

  • Datenanalysen (u.a. Kontrollgruppenanalysen)
  • Erhebung der Vollzugskosten bei Bund und Ländern
  • Modellierung und Analyse der administrativen Prozesse
  • Online-Befragung der Zuschussempfängerinnen und -empfänger
  • Interviews mit politischen Entscheidungsträgern und -trägerinnen, Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, Expertinnen und Experten sowie Branchenvertretungen
  • Fokusgruppen mit administrativ Verantwortlichen in den Ländern sowie Branchenvertretungen 

Links und Downloads

Zur Studie (PDF)

Zur Berichterstattung des BMWE (Webseite BMWE) 

Projektteam: Michael Astor, Shayan Beland, Dr. Eva Dantas, Jan Limbers, Rahel Reemtsma, Dr. Andreas Sachs, Isabel Schöfl, Jan Tiessen

Stand: 24.09.2025

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