Erfahrungsbericht gemäß Paragraf 97 Erneuerbare-Energien-Gesetz

Auftraggeber

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Jahr

2024

Partner

Aecoute, Guidehouse


Die stromkostenintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes wurden über die Besondere Ausgleichsregelung in den Jahren 2019 bis 2021 jeweils um mehr als 5 Milliarden Euro durch Begrenzung der EEG- und KWK-Umlage sowie der Offshore-Netzumlage entlastet. Das zeigt der Bericht, den wir zusammen mit Aecoute und Guidehouse für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erstellt haben.

Der Bericht untersuchte die Entwicklung der Besonderen Ausgleichsregelung und der Wirtschaftlichkeit der Eigenversorgung im deutschen Strommarkt in den Jahren 2019 bis 2023. Für diese beiden Teile war Prognos verantwortlich und hatte zudem die Gesamtprojektleitung. Außerdem wurde der entstehende Markt für Power Purchase Agreements beleuchtet. Die Ergebnisse gingen in den Erfahrungsbericht des BMWK zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein.

Ausnahmeregelung für stromkostenintensive Unternehmen

Die Besondere Ausgleichsregelung schafft für stromkostenintensive Unternehmen und weitere Berechtigte die Möglichkeit, ihre Umlagen auf die Netzentnahme von Strom zu begrenzen. Dafür müssen sie einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen.

Die Ergebnisse unserer Analyse:

  • Von 2019 bis 2022 nahmen pro Jahr zwischen 2.076 und 2.205 Unternehmen die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch.
  • Die privilegierte Strommenge lag in diesem Zeitraum zwischen 111 und 117 Terawattstunden pro Jahr.
  • Etwa die Hälfte der privilegierten Strommenge – mit im Durchschnitt rund 55 Terawattstunden – entfiel auf die beiden Branchen Metallerzeugung und -bearbeitung sowie die chemische Industrie. Entlastet wurden auch der Bahnverkehr, Elektrobusse und die umweltfreundliche Versorgung von Schiffen mit Landstrom. 
  • Am 1. Januar 2023 trat das Energiefinanzierungsgesetz in Kraft, das nun die Voraussetzungen für die Besondere Ausgleichsregelung festlegt. Dadurch sank die Zahl der antragberechtigten Wirtschaftszweige von 225 auf 116.

Wirtschaftlichkeit der Eigenversorgung mit Strom

Die Eigenversorgung von Industriebetrieben, die als Betreiber der Anlagen ihren eigenerzeugten Strom nutzen, wurde durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 der Lieferung von Strom gleichgestellt und mit der EEG-Umlage belastet. 

Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • Im Jahr 2017 hatten knapp 550 Betriebe eigene Stromerzeugungsanlagen; 2021 waren es bereits knapp 590 Betriebe.
  • Der Umfang der Eigenversorgung betrug zwischen 2017 und 2021 rund 50 Terawattstunden pro Jahr.
  • Der Großteil der Eigenversorgung findet auch heute noch in industriellen Anlagen statt, die bereits vor Inkrafttreten des EEG 2014 in Betrieb waren. Diese Bestandsanlagen waren (bis zu ihrer Abschaffung Ende 2022) vollständig von der EEG-Umlage befreit.
  • In der Industrie werden die Stromerzeugungsanlagen zur Eigenversorgung überwiegend mit fossilen Brennstoffen betrieben.
  • Die industrielle Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien beschränkt sich derzeit auf kleinere Unternehmen (Gewerbe), die einen Teil ihres Strombedarfs etwa über Photovoltaikanlagen decken.

Industrielle Anlagen zur Eigenversorgung sind heute noch wirtschaftlich, weil die Strombezugskosten der Unternehmen höher sind als die Stromgestehungskosten der Anlagen, die vom eingesetzten Brennstoff und den CO2-Kosten dominiert werden. Dieses Verhältnis wird sich in der Zukunft allerdings umkehren:

  • Die Strombezugskosten sinken bis zum Jahr 2030 spürbar, zunächst durch die Abschaffung der EEG-Umlage, dann durch die sinkenden Großhandelspreise.
  • Gleichzeitig wird auf längere Sicht der Einsatz fossiler Energieträger teurer: sowohl durch steigende Gaspreise für die Endverbraucher als auch durch steigende Kosten für CO2-Emissionen.

Langfristige Lieferverträge für grünen Strom

Individuell ausgehandelte, langfristige Stromlieferverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPA), können Unternehmen bei der Beschaffung von grünem Strom unterstützen.

Die Ergebnisse zum deutschen PPA-Markt:

  • Im Vergleich zur Größe seines Stromsystems ist Deutschland noch ein kleiner PPA-Markt.
  • Die Vertragsvolumina sind in den vergangenen Jahren jedoch deutlich angestiegen: bis März 2022 auf eine Gesamthöhe von 4,6 Gigawatt Erneuerbare-Energien-Kapazität.
  • Der Anteil neuer und ungeförderter Erneuerbare-Energien-Anlagen im PPA-Markt ist sehr begrenzt.

Außerdem wurde die Wirtschaftlichkeit von PPA-Anlagen in verschiedenen Strompreisumfeldern und an Standorten unterschiedlicher Güte geprüft. Ziel war es, Ansatzpunkte für politische Maßnahmen zu identifizieren.

Das sind die Ergebnisse:

  • An guten Standorten und unter der Annahme hoher Strompreise können PPA attraktive Investitionen darstellen.
  • An mittleren/schlechten Standorten, die für die Erreichung der Ausbaupfade für Erneuerbare nötig sind, sind PPA- Erneuerbare-Energien-Anlagen weniger bis gar nicht attraktiv.

Daher schätzt der Bericht das Potenzial von Erneuerbare-Energien-Investitionen via PPAs insgesamt als begrenzt ein.

Unsere Vorgehensweise

Die drei Instrumente Besondere Ausgleichsregelung, Stromerzeugung zur Eigenversorgung sowie Power Purchase Agreements wurden jeweils mit zwei Herangehensweisen untersucht:

  • eine rückschauende Analyse der Wirkung bestehender Instrumente und Regelungen 
  • eine vorausschauende Entwicklung von Vorschlägen, wie die Instrumente und die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verbessert werden können

Die Untersuchung der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen basiert zu großen Teilen auf der Antragsdatenbank des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bei den Auswertungen handelt es sich um aggregierte Angaben der Antragsstellenden aus den Antragsformularen.

Links und Downloads

Zur Studie (PDF)

Mehr Informationen auf der BMWK-Webseite

Projektteam: Marcus Koepp, Karsten Weinert

Stand: 05.11.2024

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