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Evaluation des
Kinderbildungsgesetzes
in NRW

Auftraggeber

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Jahr

2024


„Ein wesentliches Ziel der Reform des Kinderbildungs-
gesetzes in NRW ist die Schaffung einer zukunfts-
sicheren finanziellen Grundlage für die Kindertagesbetreuung. Angesichts des Fachkräfte-
mangels und aktueller Personalentwicklungen in der frühen Bildung sollten neben der Finanzierung auch qualitative Fragen der Personalzusammensetzung, die nicht Teil dieser Evaluation waren, besondere Aufmerksamkeit bekommen.“
Dr. Dagmar Weßler-Poßberg, Themenfeldleiterin Gesellschaftspolitik

Nordrhein-Westfalen (NRW) will kinderfreundlicher werden. Seit langem stärkt das Land Kinder und Familien in vielen Bereichen. Einen wesentlichen Beitrag dazu leistet die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen. Dabei zeichnet sich NRW durch eine Trägervielfalt aus, die erhalten bleiben soll.

Den rechtlichen und finanziellen Rahmen der Kindertagesbetreuung in NRW bildet das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz). Die jüngste Gesetzesnovelle trat zum 1. August 2020 in Kraft. Ihr Ziel ist es, durch eine neue Förderpauschale (Kindpauschale) der strukturellen Unterfinanzierung der über 10.000 Kindertageseinrichtungen zu begegnen.

Die Auswirkungen dieses neuen Finanzierungssystems der Kindertagesbetreuung in NRW hat Prognos im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen evaluiert.

Höhere Kostendeckung in der Kindertagesbetreuung erreicht

Die Ergebnisse der Evaluation zeigen:

  • Die Einführung der neuen Kindpauschalen im Kindergartenjahr 2020/21 war ein wichtiger Schritt, um die Personalkosten in der Kindertagesbetreuung besser zu decken. 
  • In den Kindergartenjahren 2020/21 und 2021/22 konnten die von den Trägern angegebenen Personalkosten im Median zu etwas mehr als 100 Prozent über die neuen Kindpauschalen gedeckt werden. Im Kindergartenjahr 2022/23 hat sich die Kostendeckung aufgrund der dynamischeren Entwicklung der Personalkosten jedoch wieder verschlechtert.
  • Aussagen zur Auskömmlichkeit der Sachkosten und damit auch der Gesamtkosten sind aus verschiedenen Gründen schwierig zu treffen. Die Ergebnisse zur Höhe der Sachkosten deuten jedoch auf eine nicht umfängliche Auskömmlichkeit der Kindpauschalen hin.

Trend zu größeren und von der Kirche unabhängigen Einrichtungen

Aus den Daten zu den Kindergartenjahren 2019/20 bis 2022/23 lassen sich zwei zentrale Entwicklungen ablesen:

  • ein Rückgang an Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft
  • der Trend weg von kleinen hin zu größeren Einrichtungen

Beide Entwicklungen fügen sich in langjährige Trends ein und lassen sich nicht ursächlich auf die KiBiz-Reform oder die KiBiz-Einführung zurückführen. Das KiBiz dürfte diese Trends jedoch vermutlich weiter verstärken, da Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft insgesamt weniger auskömmliche Eigenschaften aufweisen.

Da das Land NRW einen weiteren Platzausbau in der Kindertagesbetreuung anstrebt, stellt sich die Frage, wie den weniger auskömmlich finanzierten Einrichtungs-, Personal- und Kostenstrukturen in kirchlicher Trägerschaft zu begegnen ist. Denn die Kirche stellt in NRW nach wie vor die größte Trägergruppe dar. Die Studienautorinnen und -autoren empfehlen deshalb die Etablierung eines Monitorings, mithilfe dessen relevantes Steuerungswissen generiert werden könnte, zu prüfen.

Unsere Vorgehensweise

Für die Evaluation wurden auftragsgemäß Daten des internen Controllingsystems (KiBiz.web) ausgewertet sowie eine Onlinebefragung bei allen Trägern in NRW in zwei Wellen durchgeführt. Vorbereitend und vertiefend führte und analysierte das Projektteam Fachgespräche mit Trägerverbänden, Trägervertretungen sowie Expertinnen und Experten.

Die Untersuchung erfolgte fortlaufend im Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.10.2023 und bezieht sich auf die Kindergartenjahre 2019/20 bis 2023/2024.

Links und Downloads

Zur Studie (PDF)

Erläuternde Erklärungen der Projektleiterin (LinkedIn) 

Projektteam: Alina Fischer, Gwendolyn Huschik, Tim Krause, Sören Moor, Rahel Reemtsma, Christina Resnischeck, Dr. Dagmar Weßler-Poßberg, Ulrich Weuthen

Stand: 13.03.2024

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Dr. Dagmar Weßler-Poßberg

Partnerin, Leitung Gesellschaftspolitik

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