Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
2023
Kantar Public
Der Bedarf an Bildungs- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder in Bayern ist groß. In dem südlichen Bundesland müssen bis zum Schuljahr 2029/30 94.000 bis 130.000 Betreuungsplätze neu geschaffen werden.
Für das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat Prognos die Bedarfe der bayerischen Familien an Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern untersucht.
Darauf kommt es Eltern bei der Wahl ihres Betreuungsplatzes an:
Rund zwei Drittel der Eltern von Kindern im Grundschulalter in Bayern wünschten im Frühjahr 2023 ein Bildungs- und Betreuungsangebot für ihr Kind. Die meisten, aber nicht alle dieser Eltern konnten ein entsprechendes Angebot für ihr Kind in Anspruch nehmen.
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) erhalten Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise (beginnend mit den Erstklässlerinnen und Erstklässlern) einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der bis zum Schuljahr 2029/30 die Klassenstufen 1 bis 4 umfassen wird. Obwohl die Ganztagsangebote für Grundschulkinder seit Jahren ausgebaut werden, wünschen sich immer noch mehr Eltern einen Ganztagsplatz als Plätze zur Verfügung stehen. Länder und Kommunen stellt dies vor die Herausforderung, passgenau weitere Angebote schaffen zu müssen. Der Freistaat Bayern verfolgt dies bislang vor allem mit einem Angebotsmix.
Für die gezielte Steuerung des Ausbaus an Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter in Bayern ermittelte Prognos in Kooperation mit dem Marktforschungsunternehmen Kantar mittels einer eigenen empirischen Erhebung zunächst die Bedarfe der bayerischen Familien an Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Dabei wurden Faktoren wie spezifische Anforderungen an die inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung der Angebote identifiziert, die die Betreuungsentscheidung der Familien beeinflussen. Auch der Betreuungsbedarf an Schultagen und in den Schulferien wurde in den Blick genommen. Auf Basis der erhobenen Daten wurde im Anschluss berechnet, wie viele Plätze bis zum Jahr 2029/30 neu geschaffen werden müssen, um unter Berücksichtigung der demografischen Veränderung, der elterlichen Betreuungswünsche und des stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruchs ein bedarfsdeckendes Angebot vorhalten zu können.
Zur Studie (PDF, stmas.bayern.de)
Zur Pressemitteilung des Ministeriums
Mehr zu unserer Arbeit in diesem Themenbereich
Projektteam: Gwendolyn Huschik, Dr. Dagmar Weßler-Poßberg, Tim Krause
Stand: 31.7.2023
Projektleiterin
Partnerin, Leitung Gesellschaftspolitik
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