Design des deutschen Strommarkts

 

Auftraggeber

vbw – Vereinigung der bayerischen Wirtschaft e. V.

Jahr

2024


Durch den Ausstieg aus der Kernenergie und den angestrebten Ausstieg aus Kohleverstromung bis Ende 2030 müssen in den nächsten Jahren neue Anlagen zur Stromerzeugung gebaut werden. Das betrifft vor allem die Anlagen für erneuerbare Energien, aber auch flexible Kraftwerke, die einspringen, falls gerade kein Strom aus erneuerbaren Quellen verfügbar ist. Aber wie können die Investitionen in neue Anlagen refinanziert werden? Welche Anreize kann die Politik für den Zubau setzen, ohne dass die Strompreise weiter steigen?

Für die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft haben wir in einer Kurzstudie verschiedene politische Instrumente auf ihre Eignung hin untersucht.

Balance aus Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit

Residualkraftwerke

Der Neubau sogenannter Residualkraftwerke, die aushelfen, wenn der Strom aus erneuerbaren Quellen nicht ausreicht, lässt sich nicht allein über den Verkauf von Strom finanzieren. Wir haben die verschiedenen Anreizinstrumente für den Bau dieser flexiblen Gaskraftwerke verglichen.

Der „selektive Kapazitätsmechanismus“ scheint hierfür am besten geeignet zu sein und refinanziert die Kraftwerke am kostengünstigsten für die Stromkunden: Die Kraftwerke erhalten dann Zahlungen für die Bereitstellung ihrer Kapazität, zusätzlich zu den Erlösen im Strommarkt.

Damit die zugebauten Gaskraftwerke langfristig treibhausgasneutral betrieben werden können, müssen sie technisch in der Lage sein, Wasserstoff zu nutzen. Die Kosten der Verstromung von Wasserstoff sollten sich aber nicht im Strompreis widerspiegeln. Ansonsten ist mit hohen Strompreisanstiegen zu rechnen. Hierfür sind zusätzlich Instrumente einzuführen.

Erneuerbare Energien

Die Förderung von erneuerbaren Energien sollte beibehalten werden.

In der EU wird derzeit über die Einführung von Contracts for Difference diskutiert, mit denen die Förderung der Erneuerbaren refinanziert werden kann. Die Contracts for Difference garantieren Erneuerbare-Energien-Anlagen einen Mindestpreis für ihren eingespeisten Strom. Die Differenz zum Marktpreis wird durch staatlich garantierte Mechanismen getragen.

Gleichzeitig werden aber auch Preisobergrenzen festgelegt. Liegt der Preis über diesen Obergrenzen, werden die Erlöse abgeschöpft. Unsere Kurzstudie kommt zu dem Ergebnis, dass dieses Instrument zeitnah eingeführt werden sollte.

Strompreiszone

Durch die Aufteilung der einheitlichen Strompreiszone entstehen theoretische Kostenvorteile für das Stromsystem, denen jedoch gesamtwirtschaftliche Nachteile in der praktischen Umsetzung entgegenwirken. Die Entscheidung für die eine oder die andere Lösung erfordert auch eine Abwägung unter politischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Grundlegende Bedingung für den Erhalt der einheitlichen Strompreiszone ist jedoch die zeitnahe Umsetzung des Netzausbaus. Bereits heute gibt es Kostenunterschiede bei den Netzentgelten, gerade in den Regionen mit einem hohen Anteil an erneuerbar erzeugtem Strom liegen sie höher. Daher würde eine Reformierung der Netzentgelte möglicherweise deutlich größere Anreize zur Systemeffizienz schaffen als eine Aufteilung der einheitlichen Strompreiszone.

Unsere Vorgehensweise

Unsere Kurzstudie untersucht politische Instrumente, die die Transformation des Strommarkts vorantreiben können. Dafür wurden spezifische Aspekte dieser Instrumente erfasst und quantitativ bewertet. Als Basis diente die Strompreisprognose vom Sommer 2023, die wir im Auftrag der vbw erstellt haben. In der Modellierung der Strompreise wurden die aktuellen Ausbauziele des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes berücksichtigt.

Links und Downloads

Zur Studie (PDF)

Projektteam: Sven Kreidelmeyer

Stand: 27.02.2024

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Sven Kreidelmeyer

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