Umweltbundesamt
2022
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie, INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management, okl & Partner
Im Juni 2019 hat die EU eine Einwegkunststoffrichtlinie erlassen, nach der die Mitgliedstaaten für bestimmte Einwegkunststoffprodukte gemäß dem Verursacherprinzip das „Regime der erweiterten Herstellerverantwortung“ einführen müssen. Die Hersteller dieser Einwegkunststoffprodukte (wie Lebensmittelbehälter, Tüten, Folienverpackungen oder Feuchttücher) sollen die Kosten für Sammlung, Reinigung, Abfallbeförderung und -behandlung sowie Sensibilisierungsmaßnahmen decken.
Um die EU-Richtlinie in nationales Recht zu überführen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das „Gesetz über den Einwegkunststofffonds“ schafft die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung einer Einwegkunststoffabgabe durch das Umweltbundesamt. Dafür müssen Abgabesätze für einzelne Produkte definiert werden.
Das Umweltbundesamt hat daher ein Konsortium unter der Beteiligung von Prognos beauftragt, ein entsprechendes Kostenmodell zu erarbeiten.
Im ersten Schritt wurden die Grundlagen zum Marktgeschehen erhoben. Prognos ermittelte insbesondere die am Markt bereitgestellten Mengen der relevanten Einwegkunststoffprodukte: Lebensmittelbehälter, Tüten und Folienverpackungen, Getränkebehälter, Getränkebecher, Leichte Kunststofftragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und Zigarettenfilter aus Kunststoff. Ebenso wurden die daraus entstehenden Abfallmengen und die damit verbundenen Kosten ermittelt.
Auf dieser Basis wurde ein Kostenmodell entwickelt, mit dem zum einen Kostensätze für die einzelnen Produktgruppen – und zwar für die in künftigen Jahren bereitgestellten Mengen – bestimmt werden können. Zum anderen können damit die Mittel aus dem Einwegkunststofffonds nach einem Punktesystem an die verschiedenen Anspruchsberechtigten verteilt werden.
In einem dritten Schritt wurde das Kostenmodell anhand einzelner Produktgruppen und Anspruchsberechtigter getestet und alles exemplarisch durchgerechnet.
Im Innerortsbereich ergaben sich Kosten für die Reinigung und Sammlung von rund 5,10 Euro je EinwohnerIn und Jahr für alle Einwegkunststoffprodukte und für den Außerortsbereich etwa 0,12 Euro je EinwohnerIn und Jahr. Insgesamt wurden also Kosten in Höhe von rund 5,22 Euro je EinwohnerIn und Jahr für alle Einwegkunststoffprodukte errechnet. Um den produktgruppenspezifischen Abgabesatz in [€/kg] auf dem Markt bereitgestellter EWK-Produkte zu ermitteln werden die Kosten in einem folgenden Schritt mit den auf dem Markt bereitgestellten Mengen in Bezug gesetzt. In einer ergänzenden Studie für die GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH wurden 56.000 Hersteller ermittelt, die Einwegkunststoffartikel (im Sinne der EU-Richtlinie) erstmals auf dem Markt bereitstellen oder sie unmittelbar an private Haushalte oder andere Nutzer verkaufen. Diese Hersteller müssen sich laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Einwegkunststofffonds registrieren.
Anhand des entwickelten Kostenmodells kann die Einwegkunststoffabgabe der Hersteller festgelegt werden. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Einwegkunststoffprodukt sowie nach der am Markt bereitgestellten Menge. Die Abgabesätze werden in Euro je Kilogramm berechnet.
Die Mittel, die die Hersteller pro Jahr in den Fonds einzahlen, werden jährlich an alle Anspruchsberechtigten (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts) ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt über ein Punktesystem. Daher wird den Leistungen der Anspruchsberechtigten eine Punktzahl zugeordnet.
Ein Beispiel: Für die Reinigung eines Streckenkilometers erhält ein Anspruchsberechtigter im Innerortsbereich zehn Punkte, während die Leerung von 100 Litern Papierkorbvolumen mit einem Punkt bewertet wird. Grund hierfür ist, dass zwischen den beiden Größen in etwa der Kostenfaktor zehn liegt.
Auf der Website des Umweltbundesamtes finden Sie:
Die Studie
Projektteam: Marieke Eckhardt, Dr. Bärbel Birnstengel, Romy Kölmel
Stand 5.12.2022
Marieke Eckhardt präsentiert ein Kostenmodell zur Umsetzung der neuen EU-Einwegkunststoffrichtlinie.
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