Fragestellung und Ziel
Die Einführung von Minimum Energy Performance Standards (MEPS) ist wichtig, um die energetische Sanierungsrate von Bestandsgebäuden zu steigern. Im Zuge der Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) spielen MEPS bereits eine zentrale Rolle: Der im Dezember 2021 vorgelegte Kommissionsvorschlag zur Novellierung der EPBD sieht die Einführung von Mindeststandards in Bestandsgebäuden in Europa vor. Die MEPS ersetzen dabei nicht bestehende Politikinstrumente wie Förderung (BEG) und Ordnungsrecht (GEG), sondern ergänzen diese mit dem Ziel, Gebäude mit hohen CO2-Emissionen prioritär zu adressieren.
Mit der Einführung von MEPS müssen Gebäude ab einem bestimmten Zeitpunkt einen vorgegebenen Mindesteffizienzstandard erfüllen. Dies können Vorgaben für den Endenergieverbrauch, Primärenergieverbrauch oder die CO2-Emissionen sowie das Erreichen einer bestimmten Effizienzklasse für das Gebäude oder Anforderungen an einzelne Bauteile (Fenster, Fassade usw.) sein. Erfüllt ein Gebäude diesen Standard nicht, so ist der Eigentümer verpflichtet, das Gebäude bis zum genannten Zeitpunkt energetisch zu sanieren. Die konkrete Ausgestaltung in Deutschland ist bislang noch offen. Mit der Untersuchung von verschiedenen Ausgestaltungsvarianten liefert dieses Gutachten Grundlagen für die weitere Diskussion zur Umsetzung von MEPS in Deutschland.
Das Kurzgutachten wurde im Rahmen des Projektes „Wärmewende: Die Energiewende im Wärmebereich“ erstellt. Ziel des Kurzgutachtens war es, die verschiedenen Ausgestaltungsvarianten der Mindestvorgaben für die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden zu untersuchen (Minimum Energy Performance Standards, MEPS) und ihre Wirkung abzuschätzen sowie die rechtliche Realisierbarkeit zu prüfen.
Unsere Vorgehensweise
Unser Untersuchungsschwerpunkt lag in der Abschätzung der Wirkungen von Mindeststandards auf die THG-Emissionen des Gebäudebestandes.
Zugrunde gelegt wurde dafür die Verteilung der Gebäudenutzflächen nach Effizienzklassen und Baualtersklassen auf den deutschen Gebäudebestand. Nachfolgend wurde der Effekt unterschiedlicher Umsetzungsvarianten der MEPS auf die THG-Emissionen des gesamten Gebäudebestandes berechnet. Der Bericht dokumentiert die Varianten, die ausreichen, um die Klimaschutzziele im Jahr 2030 für den Gebäudesektor zu erreichen. Neben der Zielerreichung 2030 war eine weitere Vorgabe, dass die Sanierungsrate bzw. die jährliche Bauleistung möglichst kontinuierlich und ohne sprunghafte Veränderungen verlaufen soll.
Kernergebnisse
Zusammenfassend zeigt die Studie: Durch die Einführung von MEPS im Gebäudesektor kann eine erhebliche Menge Treibhausgas eingespart werden.
Sollen im ersten Schritt alle Gebäude der Effizienzklassen F, G, H mit einem Endenergieverbrauch von über 200 kWh/(m²*a) adressiert werden und alle Gebäude dieser Effizienzklassen auf die Klasse B oder die nächstbeste Klasse saniert sein, so muss diese erste Stufe spätestens zum Jahr 2029 (Mittelwert des ermittelten Zeitraums) greifen. Um den Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden ausreichend Zeit zur Einhaltung der dynamischen Stufenkurven einzuräumen, müssten diese mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf festgelegt und verkündet werden. Bei einer Ankündigung im Jahr 2022 verblieben den Eigentümerinnen und Eigentümern noch sieben Jahre zur Umsetzung.
Links und Downloads
Bericht: Mindestvorgaben für die Gesamteffizienz von Bestandsgebäuden (bfee-online.de)
Mehr zu unserer Arbeit im Projekt
Projektteam: Nils Thamling, Paurnima Kulkarni, Dominik Rau
Stand 5.8.2022