Bundesverband Wärmepumpe e. V.
2023
Ab dem 1. Januar 2024 sollen eingebaute Wärmeerzeuger mindestens 65% erneuerbare Energien einbinden (65% EE-Regel). Während der Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat das federführende BMWK ein Konzept zur Umsetzung dieser 65% EE-Regel erarbeitet, das im Sommer 2022 zur öffentlichen Diskussion freigegeben wurde. Als Beitrag zu dieser Diskussion hat der Bundesverband Wärmepumpe e. V. die Prognos AG beauftragt, eine Zahlenbasis zur Abschätzung der Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen in vermieteten Mehrfamilienhäusern unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen (Preisniveau, Gebäudetyp etc.) zu erstellen.Ende September 2022 veröffentlichte das Team ein erstes Kurzgutachten.
Seitdem hat sich bei den Energiepreisen für Haushaltskunden viel verändert. Zur Abfederung der stark gestiegenen Energiepreise wurden Energiepreisbremsen für Strom und Erdgas eingeführt sowie der Mehrwertsteuersatz auf Erdgas temporär auf 7% abgesenkt. Nachdem eine Gasmangellage im Winter 2022/2023 verhindert werden konnte, ist aktuell Entspannung auf den Energiemärkten festzustellen. Seit März 2023 findet eine oft hitzig geführte breite Diskussion zur Einführung der 65% EE-Regel statt.
Aus diesen Gründen hat der BWP die Prognos AG um eine Aktualisierung der Berechnungen gebeten, die im März 2023 fertig gestellt wurde.
Das Projektteam beleuchtet die Frage der sozialen Verträglichkeit solcher Maßnahmen, indem die Umlegung der Kosten und deren wirtschaftliche Folgen auf Mietende und Vermietende untersucht werden. Ferner sollen die Unsicherheiten deutlich werden, die sich aus den veränderten Rahmenbedingungen für die Erdgas- und Strompreise ergeben.
Im ersten Schritt erfolgt eine Analyse und Festlegung von Endkundenpreisen für Strom und Erdgas unter Berücksichtigung der Volatilität bzw. der Unsicherheiten der aktuellen Preisentwicklungen.
Da der Gebäudebestand in Deutschland sehr vielfältig ist, werden mehrere technische Gebäudevarianten untersucht (zwei Gebäudetypen, mit und ohne Optimierung des Heizungssekundärsystems).
Für die definierten Typgebäude werden je drei Wärmeerzeuger verglichen:
Die nötigen Investitionskosten und Annahmen zu Wartungs- und Betriebskosten werden unter Sichtung von Studien, eigenen Annahmen und vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten hinterlegt. Aufgrund der dynamischen Kostenentwicklung der letzten Jahre werden die Investitionskosten anhand von geeigneten Indizes (z. B. Baupreisindex) auf das im Projektverlauf festzulegende Betrachtungsjahr (2023) normiert.
Aktuelle bundesweite Förderungen für die Wärmepumpe werden berücksichtigt.
Trotz der starken Veränderungen bei den Energiepreisen hat sich das Bild zur Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe im Vergleich zum letzten Gutachten vom September 2022 nur wenig verändert. Im betrachteten Beispielgebäude werden die Gesamtkosten einer heute neu installierten Wärmepumpe über die nächsten 20 Jahre leicht unter denen eines Erdgas-Heizkessels liegen. Die erwarteten Preisentwicklungen führen dazu, dass der Vorteil der Wärmepumpe gegenüber dem Erdgaskessel von Jahr zu Jahr größer wird.
Aktualisiertes Kurzgutachten vom 10.3.2023 (PDF)Ergebnisdokumentation Langfassung vom 29.9.2022 (PDF)Ergebnisdokumentation Kurzfassung vom 29.9.2022 (PDF)Zusammenfassung vom 22.9.2022 (PDF)
Zur Pressemitteilung des BWP vom 11.10.2022 (Website BWP)
Projektteam: Nils Thamling, Dominik Rau, Nora Langreder, Malek Sahnoun
Stand: 22.5.2023
Prinzipal
Projektleiterin
Senior Projektleiter
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