Niedrigerer Beitragssatz und höheres Rentenniveau: Die Eingliederung von Beamtinnen und Beamten in die Gesetzliche Rentenversicherung bewirkt finanzielle Entlastungseffekte in der GRV bis zum Jahr 2070. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Prognos-Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Der Einbezug von Beamtinnen und Beamten in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Form einer Erwerbstätigenversicherung stellt die Rentenversicherung grundsätzlich auf eine breitere Finanzierungsbasis. Die sukzessive Erhöhung der Versichertenzahl und die überdurchschnittlichen Beitragszahlungen der relativ besserverdienenden Beamtinnen und Beamten wirken auf der Einzahlungsseite stabilisierend.
Diesen Mehreinahmen stehen jedoch Mehrausgaben aufgrund der erworbenen Rentenansprüche der eingegliederten Beamtinnen und Beamten gegenüber. Da die Rentenansprüche der Beamtinnen und Beamten erst mit deutlicher zeitlicher Verzögerung in der GRV ausgabewirksam werden, resultiert aus dem Einbezug von Beamtinnen und Beamten über den gesamten Beobachtungszeitraum bis 2070 ein finanzieller Entlastungseffekt, der sich in einem niedrigeren Beitragssatz und höheren Rentenniveau niederschlägt. Damit bietet die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten eine Möglichkeit, um die finanziellen Auswirkungen der Phase des demografischen Übergangs – wenn die gerburstärksten Jahrgänge der Nachkriegszeit (Baby-Boomer) in den kommenden Jahren das Renteneintrittsalter erreichen – auf die GRV abzufedern. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die günstigen Effekte auf Rentenniveau und Beitragssatz im weiteren Verlauf nach 2070 umkehren, wenn die eingegliederten Beamtinnen und Beamten vermehrt das Rentenalter erreichen.
Hintergrund
Mit der Verabschiedung der als Riester-Reform bekannt gewordenen Reform der GRV im Jahr 2001 leitete der Gesetzgeber eine grundlegende Umstellung des deutschen Alterssicherungssystems ein. Ziel war es, den Herausforderungen des demografischen Wandels auf die umlagefinanzierte GRV entgegenzuwirken. Die mit den Reformen verbundene Absenkung des Rentenniveaus hat seither zu Diskussionen über die Leistungsfähigkeit der GRV geführt. Um das „Vertrauen in die langfristige Stabilität“ der gesetzlichen Rente zu erhalten, hat die Bundesregierung in 2018 die gesetzlichen Grundlagen zur Sicherstellung des aktuellen (Netto-)Rentenniveaus von 48 Prozent und eines Beitragssatzes von maximal 20 Prozent bis zum Jahr 2025 geschaffen. Auch für den Zeitraum nach 2025 strebt die Große Koalition eine langfristige Absicherung sowohl des Rentenniveaus als auch des Beitragssatzes an.
Unter den demografischen und institutionellen Rahmenbedingungen kann eine Stabilisierung sowohl des Rentenniveaus als auch des Beitragssatzes allerdings nur dann erreicht werden, wenn es gelingt, die GRV langfristig auf eine breitere Finanzierungsbasis zu stellen. In diesem Zusammenhang wird unter dem Stichwort „Erwerbstätigenversicherung“ darüber diskutiert, auch Personengruppen in die GRV einzubeziehen, welche bisher nicht der Versicherungspflicht in der GRV unterliegen. Neben den Selbstständigen zählen hierzu insbesondere die Beamtinnen und Beamten.
Direkt zur Studie (PDF, Website Auftraggeber)
Autoren: Dr. Heiko Burret, Dr. Stefan Moog
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Dr. Stefan Moog
Senior Experte