Am 18. August 2020 gab Umweltminister Franz Untersteller den Startschuss für das neue Klimabündnis mit baden-württembergischen Unternehmen. Prognos entwickelte im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg das Konzept und begleitende Materialien.
Unternehmen sind als Emittenten Mitverursacher des Klimawandels, können aber auch Betroffene von Extremwetterereignissen sein. Aktiver unternehmerischer Klimaschutz ist somit ein zentraler Erfolgsfaktor für Unternehmen. Mit der Unterzeichnung der Klimaschutzvereinbarung erklären die Klimabündnispartner – das baden-württembergische Umweltministerium und einzelne Unternehmen – sich gegenseitig bei der Erreichung der Klimaschutzziele zu unterstützen und kooperativ zusammenzuarbeiten. Wir entwickelten für das Ministerium das Konzept für die neue Klimaschutzvereinbarung und erarbeiteten begleitende Materialien wie ein interaktives Excel-Tool zur Datenerfassung sowie einen Leitfaden zur Unterstützung der Unternehmen. Redaktionell begleitet und grafisch umgesetzt wurde das Projekt von unserem Partner ÖkoMedia.
Rahmenbedingungen für die Klimaschutzvereinbarung
In einer individuellen Klimaschutzvereinbarung halten Unternehmen ihre Ziele für die nächsten zehn Jahre fest und konkretisieren sie mit einem fünf-Jahres-Zwischenziel sowie entsprechenden Maßnahmen. Gemeinsam mit dem baden-württembergischen Umweltministerium werden diese Ziele und Maßnahmen inhaltlich abgestimmt.
Innerhalb des ersten Jahres übermittelt das Unternehmen eine Treibhausgas-Ausgangsbilanz an das Umweltministerium. Außerdem werden jährlich die wesentlichen Treibhausgasemissionen, die das Unternehmen direkt emittiert, aber auch diejenigen, die indirekt durch Emissionen in der Lieferkette entstehen, erfasst. Nach fünf Jahren muss ein erster Monitoringbericht, der den Zielerreichungsgrad und die durchgeführten Maßnahmen reflektiert, erstellt werden. Nach zehn Jahren kann die Klimaschutzvereinbarung verlängert werden; hierzu ist ein zweiter Monitoringbericht erforderlich. Anderenfalls wird ein Endbericht erstellt.
Ermittlung der Ausgangssituation und der Zielerreichnung
Erhoben werden nicht nur die CO2-Emissionen, sondern auch andere klimarelevante Emissionen wie Methan (CH4), Lachgas (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFCs), Schwefelhexaflourid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3).
Zur Erstellung der Treibhausgas-Ausgangsbilanz und der Zwischenstände werden im Leitfaden Bilanzierungsstandards wie das Greenhouse Gas-Protocol oder die ISO-Norm 14064 sowie Online-Instrumente zur Berechnung vorgeschlagen, die eine genaue Erfassung und Zuordnung der Emissionen zu den Bereichen – direkte Aktivitäten des Unternehmens, eingekaufte Energie und indirekte Emissionen – ermöglichen. Auch mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des CO2e-Fußabdrucks werden im Leitfaden vorgeschlagen.
„Eine besondere Herausforderung stellt die Erfassung der Emissionen der vor- und nachgelagerten Lieferkette dar“, so Prognos-Projektleiterin Myrna Sandhövel. „Aufgrund der geringen Verfügbarkeit der Primärdaten sehen sich Unternehmen hier häufig mit großen Lücken konfrontiert. Das Greenhouse Gas-Protocol skizziert hierfür jedoch vier Methoden, die bei der Berechnung der Emissionen weiterhelfen.“
Zur Klimaschutzvereinbarung und weiteren Infos (Webseite www.win-bw.com)
Autorinnen & Autoren: Myrna Sandhövel, Jannis Lambert, Oliver Lühr
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Jannis Lambert
Senior Projektleiter
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