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Der Brexit und die Folgen

Die bayerische Wirtschaft ein Jahr nach dem Brexit

Auftraggeber

vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.

Jahr

2021


„Trotz Freihandelsabkommen haben sich die Rahmenbedingungen beim Handel mit dem Vereinigten Königreich spürbar verändert.“
Johann Weiß, Projektleiter

Wie haben sich die außenwirtschaftlichen Beziehungen zwischen Bayern und dem Vereinigten Königreich in den vergangenen Jahren entwickelt? Zu welchen konkreten Problemen hat der Brexit geführt? Für die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. haben wir diese Fragen untersucht. Unser Volkswirtschaftsteam zeigt darin auch, welche Handelshemmnisse trotz des seit 2021 in Kraft getretenen Freihandelsabkommens entstanden sind und wo aus bayerischer Perspektive die größten Verbesserungsbedarfe bestehen.

Der Brexit belastet den bayerisch-britischen Handel

Schon in den vergangenen Jahren litt der bayerisch-britische Außenhandel unter den Unsicherheiten, die der angekündigte Brexit mit sich brachte. Nach dem tatsächlichen Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Binnenmarkt Ende 2020 nahm der Handel nochmals ab, während der bayerische Außenhandel mit der übrigen Welt im Jahr 2021 deutlich zunahm. So lag die bayerische Einfuhr aus dem Vereinigten Königreich zwischen Januar und September 2021 um 19 Prozent niedriger als der entsprechende Vorjahreswert. Auch die Ausfuhr lag mit drei Prozent im negativen Bereich. Die bayerische Einfuhr bzw. Ausfuhr insgesamt verzeichnete hingegen im laufenden Jahr einen Zuwachs in Höhe von 18 Prozent bzw. 15 Prozent.

Handels- und Kooperationsabkommen und Binnenmarkt

Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union hat den worst case abgewendet: Grundsätzlich wird der Warenhandel zwischen den beiden Wirtschaftsräumen weder durch Zölle noch durch Kontingente eingeschränkt. Auch bei vielen Dienstleistungen ist der grenzüberschreitende Handel nach wie vor weitgehend liberalisiert. Gleichwohl sind auch beim Warenhandel vielfältige nichttarifäre Handelshemmnisse entstanden. Zudem sind wichtige Dienstleistungsbereiche durch das Abkommen gar nicht erfasst. Darüber hinaus ist auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich stark eingeschränkt. Seit Anfang 2021 sind Arbeitsvisa erforderlich. Vor diesem Hintergrund wird im folgenden Abschnitt systematisch dargestellt, in welchen relevanten Bereichen die Vereinbarungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union hinter den vormals gültigen Bedingungen des Binnenmarkts zurückbleiben.

In wichtigen Bereichen gibt es großen Verbesserungsbedarf

Das Abkommen hat den worst case, einen ungeordneten Brexit, verhindert. Gleichwohl besteht großer Handlungsbedarf. Die Regelungen des Abkommens müssen verbessert werden, um so viele der neu hinzugekommenen Handelshemmnisse zu beseitigen oder zumindest zu minimieren. Aus Sicht der bayerischen Wirtschaft gibt es folgende zentrale Handlungsbedarfe:

  • Der Warenhandel würde durch eine stärkere gegenseitige Anerkennung von Produktvorschriften und Konformitätsbewertungen erleichtert. Das gleiche gilt für den Bereich SPS-Kontrollen.
  • Der Dienstleistungshandel würde durch möglichst einfache und transparente Regelungen aus einem Guss erleichtert.
  • Um die Arbeitskräftemobilität zu erleichtern, würde ein einheitliches Arbeitsvisum helfen. Zudem sollten Qualifikationen möglichst umfassend gegenseitig anerkannt werden.

Zur Pressemitteilung der vbw

Zur Studie

Autorinnen und Autoren: Johann Weiß, Eva Willer, Dr. Michael Böhmer, Philipp Kreuzer

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Johann Weiß

Senior Projektleiter

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Dr. Michael Böhmer

Chefvolkswirt | Leiter Corporate Solutions

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