Die Europäische Union (EU) hat sich eine Reduzierung des EU-Primärenergieverbrauchs um 20 Prozent bis 2020 gegenüber den Projektionen zum Ziel gesetzt. Ein wesentliches Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die am 5. Dezember 2012 in Kraft getretene EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU;EED). Mit der Richtlinie wurden weitere Sektor übergreifende Regelungen zur Steigerung der Energieeffizienz auf europäischer Ebene beschlossen, die bis zum 5. Juni 2014 und zum Teil schon früher in nationales Recht umzusetzen sind.
Die Bundesregierung kommt mit dem vorliegenden Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) 2014 ihren Berichtspflichten nach Artikel 24 Absatz 2 i.V.m. Anhang XIV Teil 2 der Richtlinie nach und informiert darüber hinaus über aktuelle Rahmenbedingungen und Erfolge der Energieeffizienzpolitik in Deutschland. Der NEEAP 2014 dokumentiert die Anstrengungen und Fortschritte, die dabei in den vergangenen Jahren in der Energieeffizienzpolitik in Deutschland erzielt wurden.
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