Prognos wurde im April 2019 mit der Evaluation des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein beauftragt. Der Auftrag für die Evaluation: Eine wissenschaftliche Untersuchung der Konzeption des Aktionsplans, der gewählten Steuerungsansätze sowie der Partizipation von Menschen mit Behinderungen. Darauf basierend sollten Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.
In Anwesenheit des Schleswig-Holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther wurde am 5. Februar der Endbericht zur Evaluation des Landesaktionsplan an den Landesbehindertenbeauftragten sowie die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein übergeben. Prognos-Projektleiter Jan Braukmann stellte die Ergebnisse vor.
Aktueller Stand des Landesaktionsplan Schleswig-Holstein
Die Evaluation untersuchte detailliert drei Bereiche des Landesaktionsplans: die Konzeption und die Inhalte des Plans, die Steuerungsprozesse sowie die Umsetzung. Wesentliche Ergebnisse sind: Der Plan zeichnet sich durch eine übersichtliche und leicht nachvollziehbare Darstellung aus. Es wurden alle Institutionen und Strukturen geschaffen, die zur Steuerung des Landesaktionsplans notwendig sind. Und nur bei wenigen Maßnahmen zeichnet sich ab, dass sie nicht umgesetzt werden. Kritisiert wird u.a., dass der Plan an vielen Stellen wenig konkret ist. Ziele sind wenig messbar formuliert, Maßnahmen-Formulierungen z. T. allgemein, Laufzeiten nicht immer klar terminiert. Außerdem fehlte es grundsätzlich an einem konkreten und öffentlich zugänglichen Partizipationskonzept für die Menschen mit Behinderungen und die weitere Zivilgesellschaft, das transparent Auskunft über den gesamten Partizipationsprozess gibt, Ziele und Grenzen benennt und zum Erwartungsmanagement bei der Zivilgesellschaft beiträgt.
Handlungsempfehlungen
Für die Weiterentwicklung des Landesaktionsplans, die erfreulicherweise bereits von der Landesregierung geplant ist, hat Prognos einen umfangreichen Empfehlungskatalog entwickelt. Dazu gehören Empfehlungen zur Konzeption der Maßnahmen, die zukünftig konkreter und messbar formuliert werden sollten. Für die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der weiteren Konzeption und Umsetzung des Plans sollte ein transparentes, kontinuierliches, konkretes und verbindliches Konzept erstellt werden. Das Partizipationskonzept sollte deutlich machen, welche Möglichkeiten und Grenzen Beteiligung hat. Der Umsetzungsstand des Landesaktionsplans sollte erfasst und für die Zivilgesellschaft öffentlich einsehbar sein.
Direkt zur Evaluation (PDF, Website Landtag SH)
Autoren: Jan Braukmann, Jakob Maetzel