Die gesetzliche Rente von Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, soll höher liegen alsdie Grundsicherung im Alter, die jedem unabhängig von seiner Erwerbsbiografie zusteht – das ist die Grundidee der von Bundesarbeitsminister Heil lancierten Grundrente bzw. Respektrente. Die genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind noch nicht bekannt, die bisher bekannten Informationen lassen jedoch ein recht klares Bild des Vorhabens erkennen:
Die Respektrente sollen all jene automatisch erhalten, die zwei Bedingungen erfüllen. Eine erste Voraussetzung sind mindestens 35 Jahre an Beitragszeiten, d. h. die Person muss mindestens 35 Jahre Voll- oder Teilzeit gearbeitet oder (rentenrechtlich wirksam) Kinder erzogen bzw. Angehörige gepflegt haben. Eine zweite Voraussetzung ist, dass die Person während ihres Erwerbslebensdurchschnittlich zwischen 0,2 und 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr erworben hat.
Wie wirkt sich das Vorhaben der Respektrente auf Rentner aus, die von der Regelung profitieren würden? Welche Grenzfälle wären damit verbunden, wenn eine Person (knapp) nicht in die Regelung fällt? Prognos-Experten haben Fallbeispiele für mehrere stilisierte Rentner-Typen durchgerechnet, die Anfang 2019 ihr Renteneintrittsalter erreicht haben.
Die Beispiele zeigen, dass es durch eine Respektrenten-Regelung zu erheblichen Verschiebung des Verhältnisses von kumulierten Beitragszahlungen und den voraussichtlichen Auszahlungen bei der gesetzlichen Rente kommen kann. Nach aktueller Gesetzeslage liegen der Wert der kumulierten Beitragszahlungen und der kumulierte Wert der voraussichtlichen Rentenauszahlungen bei allen Rentnertypen in einem ähnlichen Verhältnis zueinander, was das Prinzip der Teilhabeäquivalenz in der GRV widerspiegelt). Die Respektrente führt dagegen zu einer Ungleichbehandlung, wenn den zu erwartenden Rentenleistungen keine eigenen Beitragszahlungen gegenüberstehen.
Zum Factsheet – Aktualisierte Fassung (Oktober 2019)
Zum Factsheet – Originalfassung (Mai 2019)
Lesen Sie im INSM Blog die Berechnungen zu verschiedenen Rententypen
Autorinnen und Autoren:
Johann Weiß, Dr. Stefan Moog, Dr. Oliver Ehrentraut
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Dr. Oliver Ehrentraut
Leiter der volkswirtschaftlichen Abteilung, Partner, Direktor
Dr. Stefan Moog
Senior Experte