Gesetzlich Versicherte sollten zusätzlich privat vorsorgen, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Der erforderliche Sparbedarf unterscheidet sich je nach Region. Das ergab eine Prognos-Studie im Auftrag des GDV.
Um einen bestimmten Lebensstandard im Ruhestand halten zu können, müssen die gesetzlich Versicherten spätestens seit der Riester-Reform 2001 zusätzlich privat vorsorgen. Aufgrund der regionalen Unterschiede in den Einkommen, Renten und Lebenshaltungskosten variieren die Kosten der privaten Altersvorsorge zwischen den 401 Kreisen und kreisfreien Städten in Deutschland. Das ergab die beispielhafte Betrachtung des Jahrgangs 1980 im Rahmen der Studie „Regionale Kosten der Altersvorsorge“, die Prognos im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erstellt hat.
Absicherung des Lebensstandards im Alter
Zur Absicherung des Lebensstandards im Alter wird angenommen, dass eine Einkommensersatzquote von 55 Prozent des jeweiligen regionalen Einkommens angestrebt wird. Dies entspricht in etwa dem Leistungsniveau, das vor der Riester-Reform 2001 erreicht worden wäre. Die gesetzliche Rente bildet zwar weiterhin die wesentliche Einkommensquelle im Ruhestand, zur Erreichung der anvisierten Einkommensersatzquote reicht sie jedoch in keiner Region Deutschlands aus; folglich muss privat vorgesorgt werden. Insgesamt zeigen die Berechnungen, dass es unabhängig von der jeweiligen Region von zentraler Bedeutung ist, möglichst früh mit dem Sparen für das Alter zu beginnen. Durch den Zinseszinseffekt kann – trotz der gegenwärtigen Niedrigzinsphase – ein erheblicher Teil des Altersvorsorgebedarfs gedeckt werden.
Zur Darstellung der regionalen Kosten der privaten Altersvorsorge dienen die Spar-Belastungsquoten und die zugehörigen Sparbeträge. Die Alterseinkünfte zeigen die Höhe des Betrags, der aus privater Vorsorge und gesetzlicher Rente in der jeweiligen Region resultiert.
Spar-Belastungsquoten im regionalen Vergleich
Die Spar-Belastungsquote bezeichnet den Anteil des regionalen Einkommens, der in einen bundeseinheitlichen Sparvertrag einbezahlt werden muss, um den regionalen Altersvorsorgebedarf in Höhe von 55 Prozent des letzten Einkommens (Einkommensersatzquote) zu decken. Die Quote berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen dem Vorsorgebedarf, der sich unter Berücksichtigung der regionalen Einkommen und Renten sowie der Verzinsung ergibt, und dem um regionale Unterschiede in den Lebenshaltungskosten bereinigten Einkommen.
Die Spar-Belastungsquote beträgt im Bundesdurchschnitt rund 4,3 Prozent und variiert auf Kreisebene zwischen 3,3 und 5,8 Prozent. Dabei liegen die Spar-Belastungsquoten in den Großstädten tendenziell über und in den ländlichen Kreisen unter dem Bundesdurchschnitt. Das ist vor allem auf die höheren Lebenshaltungskosten (v. a. Wohnkosten), in den Großstädten zurückzuführen. Die bundesweit höchste Spar-Belastungsquote weist Hamburg auf, gefolgt von der Stadt München, Stuttgart, dem Bodenseekreis, Wolfsburg und Ingolstadt. Die niedrigsten Spar-Belastungsquoten haben Hagen, Gelsenkirchen, Wilhelmshaven, Märkischer Kreis, Pirmasens und Nienburg/Weser (siehe interaktive Grafik am Ende des Beitrags).
Sparbeträge im regionalen Vergleich
Der Sparbetrag bezeichnet den Betrag, der monatlich in einen bundeseinheitlichen Sparvertrag eingezahlt werden muss, um den regionalen Altersvorsorgebedarf zu decken, d. h. um den anvisierten Lebensstandard im Alter vor Ort zu sichern. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Spar-Belastungsquoten; sie berücksichtigt also die regionalen Unterschiede in Einkommen, Renten und Lebenshaltungskosten.
Der monatliche Sparbetrag beträgt im Bundesdurchschnitt rund 190 Euro und variiert auf regionaler Ebene zwischen 100 Euro in Prignitz und 360 Euro in der Stadt München (siehe Grafiken unten). Insgesamt zeigen die Berechnungen, dass einkommensschwächere Regionen zumeist bereits mit vergleichsweise geringen Sparbeträgen (<190 Euro monatlich) eine Einkommensersatzquote von 55 Prozent erreichen und damit ihren Lebensstandard im Alter vor Ort sichern können. In den wirtschaftsstarken Regionen liegen die Sparbeträge zwar oftmals über dem Bundesdurchschnitt, sie sollten angesichts der dortigen höheren Einkommen aber finanzierbar sein.
Alterseinkünfte im regionalen Vergleich
Die Alterseinkünfte bezeichnen den Gesamtbetrag (in heutigen Preisen) der monatlichen Einkünfte einer Person des Jahrganges 1980 aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und der privaten Altersvorsorge (ohne Berücksichtigung von Unterschieden in den Lebenshaltungskosten). Die Alterseinkünfte dienen zur Sicherung des Lebensstandards vor Ort im Alter und sollten in Summe den Zielwert von 55 Prozent des letzten (Erwerbs-)Einkommens erreichen.
Infolge der regionalen Unterschiede in der Höhe von Einkommen und Renten variieren auch die Alterseinkünfte zwischen den Regionen. Sie reichen von monatlich 1.120 Euro in Mansfeld-Südharzmit über 1.860 Euro im Bundesdurchschnitt bis zu 2.750 Euro im Hochtaunuskreis (siehe Grafiken unten).
Interaktive Grafiken zu den regionalen Kosten der Altersvorsorgen
Durch Auswahl eines Kreises auf der Karte bzw. im Suchfeld werden Vergleiche mit den angrenzenden Nachbarkreisen und weitere Informationen eingeblendet. Hintergrundinformationen sind über das „i“-Symbol abrufbar. Der „Weiterverwenden“-Button unterhalb der Karten bietet die Möglichkeit regionale Auswertungen zu den einzelnen Bundesländern abzurufen (wie im Balken unten beispielhaft dargestellt), Bilder und Vektorgrafiken zur weiteren Verwendung herunterzuladen sowie die Grafiken in Webseiten einzubetten.
Vorgehensweise
Ausgangspunkt der Berechnungen bildet der Durchschnittsverdiener des Jahrgangs 1980, der dem Arbeitsmarkt zwischen dem 20. und 67. Lebensjahr, also 47 Jahre, grundsätzlich zur Verfügung steht.
Mit Erreichen der für sie gültigen gesetzlichen Regelaltersgrenze von 67 Jahren geht die Person im Jahr 2047 in Rente und verbringt – gemessen an der ferneren Lebenserwartung bei Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters – rund 22,8 Jahre im Ruhestand.
Zur Abbildung der regionalen Unterschiede in den Lebenshaltungskosten dient ein partiell regionalisierter Preisindex, der auf dem allgemeinen Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes basiert und die Entwicklung regionaler Preise für ausgewählte Verwendungszwecke des Individualkonsums bis 2047 berücksichtigt (v. a. im Bereich Wohnen).
Die Modellierung des Altersvorsorgebedarfs in den 401 Kreisen und kreisfreien Städten erfolgt auf Basis der aktuell (2019) gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die GRV. Die Vorausberechnungen der Bestimmungsfaktoren des Altersvorsorgebedarfs und die Regionalisierungen der Erwerbseinkommen basieren auf bewährten makro- und mikroökonomischen Modellen von Prognos, insbesondere dem Sozialversicherungsmodell OCCUR und dem regionalwirtschaftlichen Modell REGINA.
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Dr. Oliver Ehrentraut
Leiter der volkswirtschaftlichen Abteilung, Partner, Direktor
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