Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hat Prognos die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsverfahrens im Rahmen eines Monitorings begleitet. Nachdem wir bereits im Zeitraum kurz vor und nach der Systemumstellung zum 1. Januar 2017 ein Monitoring im Rahmen einer Kurzstudie durchgeführt hatten, erfolgte im Zeitraum von November 2017 bis Juni 2019 die Fortsetzung. Diese umfangreiche Studie war als Los 5 Bestandteil der Evaluation nach § 18c Abs. 2 SGB XI zur fachlichen und wissenschaftlichen Begleitung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Unsere Monitoring-Ergebnisse zeigen, dass das neue Begutachtungsinstrument in der Praxis erfolgreich eingesetzt wird, die konzeptionelle Umsetzung des neuen Pflegeverständnisses jedoch noch andauert.
Mit Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) und der damit verbundenen Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsverfahrens hat sich das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit geändert. Das Monitoring und dessen Fortsetzung hatten die Aufgabe, dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) kurzfristiges Orientierungs- und Steuerungswissen hinsichtlich des aktuellen Umsetzungsstandes bei den relevanten Akteuren (Pflegekassenverbände, Medizinische Dienste, Leistungserbringer, Betroffenenverbände, Beratungsinstitutionen, Träger der Sozialhilfe) zu liefern und eine optimale Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu gewährleisten.
Das neue Begutachtungsinstrument wird in der Praxis erfolgreich eingesetzt, die konzeptionelle Umsetzung des neuen Pflegeverständnisses dauert jedoch noch an.
Obwohl nach Ansicht aller befragten Akteure die Systemumstellung insgesamt gut funktioniert hat, war die Umstellung für die meisten unter ihnen wegen des hohen Zeitdrucks und der hohen Antrags- und Auftragszahlen bei den Pflegegutachten sehr herausfordernd. Schulungen der Gutachterinnen und Gutachter konnten teilweise bestehende Anfangsschwierigkeiten bei der Anwendung des neuen Begutachtungsverfahrens beheben und die Qualität der Gutachten sichern. Für die Antragstellenden sind die Begutachtungsergebnisse aufgrund der Komplexität der Begutachtungsrichtlinien aber nicht immer nachvollziehbar. Insgesamt ist jedoch festzuhalten, dass das neue Begutachtungsinstrument in der Praxis erfolgreich eingesetzt wird.
Die konzeptionelle Umsetzung des neuen Pflegeverständnisses dauert hingegen noch an. Bis Juni 2019 wurden lediglich acht Landesrahmenverträge nach § 75 Abs. 1 SGB XI an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff angepasst. Insbesondere die Neubeschreibung der Leistungen stellt eine zentrale Herausforderung bei den Verhandlungen dar.
Damit die Systemumstellung auch in den aktuell noch in Anpassung und Umsetzung befindlichen Bereichen gelingen kann, ist es der Wunsch vieler an der Fortschreibung des Monitorings beteiligten Akteure, dass der weitere Umsetzungsprozess weiterhin eng durch das Bundesgesundheitsministerium bzw. das Begleitgremium nach § 18c Abs. 1 SGB XI begleitet wird.
Zur Evaluation (PDF, Webseite des BMG)
Mehr Informationen (Website des BMG)
Autorinnen: Sabrina Schmutz, Laura Sulzer, Gwendolyn Huschik
Haben Sie Fragen?
Ihr Kontakt bei Prognos
Laura Sulzer
Projektleiterin