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Gesundheitsförderung und Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen

Evaluation von präventiven Leistungen der Pflegekassen

Auftraggeber

GKV-Spitzenverband

Jahr

2022


Fragestellung und Ziel

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention trat 2015 in Kraft. Es enthält einen spezifischen Präventionsauftrag für Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen.  Der Vorrang von Prävention in Pflegeeinrichtungen wurde auch im Sozialgesetzbuch XI festgeschrieben (§ 5 SGB XI). Die Pflegekassen sollen hierfür zusammenarbeiten und kassenübergreifende Leistungen zur Prävention erbringen. Der GKV-Spitzenverband hat zudem einen „Leitfaden Prävention“ veröffentlicht, der für Pflegekassen fünf Handlungsfelder und Kriterien für die präventiven Angebote in Pflegeeinrichtungen definiert.
Im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes haben Prognos und die FH Münster die präventiven Leistungen der Pflegekassen wissenschaftlich evaluiert. Nun wurde der Endbericht veröffentlicht.

Unsere Vorgehensweise

Zunächst führten wir eine Literaturanalyse zu den Auswirkungen von Gesundheitsförderung und Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen durch.
In einem zweiten Schritt schauten wir uns an, welche Projektaktivitäten die Pflegekassen umsetzen und erhoben welche präventiven Konzepte dabei genutzt werden. Um die Rahmenbedingungen der Umsetzung in den Pflegeeinrichtungen zu untersuchen, wurden sie in einem dritten Schritt online befragt und wir führten Interviews mit allen beteiligten Akteursgruppen.
Schließlich erarbeiteten wir in einem letzten Schritt Empfehlungen, wie sich die Rahmenbedingungen für präventive Angebote verbessern können. Dafür führten wir Online-Workshops mit Pflegekassen(verbänden), Pflegeeinrichtungen und ihren Träger(verbände)n, Interessenvertretungen pflegebedürftiger Menschen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durch.  

Kernergebnisse

Die Evaluation zeigt, dass die Pflegekassen(verbände) ihren Präventionsauftrag in stationären Pflegeeinrichtungen umfassend wahrnehmen. Es gibt vielfältige Kooperationen unter den Kassen(arten), mit Dienstleistern sowie teilweise auch mit Forschungseinrichtungen und Träger(verbände)n der Pflegeeinrichtungen.

Außerdem wurde die Wichtigkeit der im GKV-Präventionsleitfaden formulierten Handlungsfelder bestätigt. Diese sind: körperliche Aktivität, Prävention von Gewalt, Stärkung kognitiver Ressourcen, Förderung psychosozialer Gesundheit sowie gesunde Ernährung.
Es wurden vielfältige Präventionsangebote entwickelt und umgesetzt. Dennoch sind viele Pflegeeinrichtungen noch nicht ausreichend über den Präventionsgedanken und diese Angebote informiert. Eine weitere Hürde sind der Personalmangel und die Personalfluktuation in vielen stationären Pflegeeinrichtungen.

Um die Rahmenbedingungen der präventiven Leistungen zu verbessern, schlagen wir unter anderem Folgendes vor:

  • eine bundesweite Informations- und Aufklärungsstrategie für Pflegeeinrichtungen zu den Leistungen nach § 5 SGB XI und Verknüpfungsmöglichkeiten mit der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V
  • Verbreitung eines Pflegeverständnisses, das grundsätzlich auch Prävention und Gesundheitsförderung umfasst
  • Stärkere Einbindung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation präventiver Leistungen
  • Stärkung der Nachhaltigkeit der präventiven Leistungen durch Einplanung ausreichender Personalressourcen auch im Anschluss an die Förderung nach § 5 SGB XI

Links und Downloads

Zur Evaluation (gkv-spitzenverband.de)

Artikel zur Studie im GKV-Präventionsbericht 2022 (S.114) (gkv-spitzenverband.de)

Projektteam: Janko Vollmer, Gwendolyn Huschik, Carsten Maday, Nina Altmann; Projektteam der FH Münster: Prof. Dr. Annett Horn, Dr. Eva Jansen

Stand: 15.11.2022

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