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Freibetrag für Renten bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Auftraggeber

Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Jahr

2019

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Die Zahl derjenigen, die auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sind, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Ein Freibetrag für gesetzliche Renten könnte vielen von ihnen helfen, wie eine Analyse von Prognos für den Sozialverband VdK Deutschland e.V. zeigt.

Von einem Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung würden bis zu 1,8 Millionen Menschen profitieren. Bei einer Ausweitung der für Renten aus einer zusätzlichen Altersvorsorge bereits bestehenden Freibetragsregelung auf gesetzliche Renten würde diesen Personen im Durchschnitt zwischen 168 und 200 Euro pro Monat zusätzlich zur Verfügung stehen.

Zu diesem Ergebnis kommt Prognos in Berechnungen für den Sozialverband VdK Deutschland e.V..
Unter den Menschen, die von dem Freibetrag potenziell profitieren, sind 652.000 bestehende Leistungsempfänger, 760.000 neue Leistungsempfänger und 394.000 Personen in verdeckter Armut.
Wenn alle Anspruchsberechtigten den Freibetrag in Anspruch nähmen, würden die Kosten bei insgesamt 4,97 Milliarden Euro im Jahr liegen.

Hintergrund

Die Zahl derjenigen, die auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII angewiesen sind, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dieser Trend dürfte sich zukünftig fortsetzen – insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung, des sinkenden Rentenniveaus und der geringen Erwerbsminderungsrenten.

Vor diesem Hintergrund werden seit einiger Zeit verschiedene Ansätze zur Verbesserung der finanziellen Situation der Betroffenen diskutiert. Einer dieser Ansätze sieht vor, die finanzielle Situation der Betroffenen dadurch zu verbessern, dass Renteneinkommen nicht länger vollständig, sondern lediglich teilweise auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zu Jahresbeginn 2018 wurde dieser Ansatz für Renten aus einer zusätzlichen Altersvorsorge bereits verwirklicht. Nach § 82 Abs. 4 SGB XII ist ein monatlicher Rentenbetrag von bis zu 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 anrechnungsfrei.

Die Quantifizierung des anspruchsberechtigten Personenkreises, des durchschnittlichen Freibetrags sowie der fiskalischen Mehrkosten erfolgte auf Basis einer Sonderauswertung der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und einer Mikrosimulation auf SOEP-Basis.

Direkt zur Studie (PDF)

Autorinnen und Autoren:

Dr. Stefan Moog, Gwendolyn Huschik, Dr. Oliver Ehrentraut

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