Welche finanziellen Auswirkungen haben mögliche Veränderungen im Rentensystem?
Mithilfe des virtuellen Rechentools „Rentenminister“ können Interessierte die zentralen Hebel der Rentenversicherung – wie Rentenniveau oder Beitragssatz – selbst bedienen und die Folgen unmittelbar ablesen.
Die Prognos AG hat das Tool im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelt.
Die Ergebnisse zeigen: Der demografische Wandel lässt sich nicht wegreformieren. Die Alterung der Bevölkerung und vor allem die Veränderungen der Altersstruktur sind eine zunehmende Herausforderung für die Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Abweichung vom aktuell gültigen Finanzierungskompromiss, der ein Absinken des Rentenniveaus auf 42,8 Prozent im Jahr 2040 bewirkt, kann innerhalb der Grundsystematik des Umlageverfahrens nur erreicht werden, wenn die Gesetzliche Rentenversicherung mit entsprechenden Einnahmen ausgestattet wird. Diese können in Form höherer Beiträge und Steuern bezahlt werden und/oder durch eine längere Lebensarbeitszeit.
Auch Vorschläge, die das Rentenniveau und den Beitragssatz gleichzeitig fixieren wollen, – wie der Koalitionsvertrag es zumindest bis 2025 vorsieht – können sich der demografischen Herausforderung nicht entziehen. Denn ein stabiles Rentenniveau und ein gedeckelter Beitragssatz würden letztlich bedeuten, dass der Steuerzahler die Finanzierungslücke schließen muss. Im Jahr 2025 ist der zusätzliche Finanzierungsbedarf dank der guten Konjunktur und Arbeitsmarktlage noch verschmerzbar. Mit dem demografischen Wandel steigt er allerdings rasant an. Allein im Jahr 2040 würde eine Mehrbelastung in Höhe von rund 100 Mrd. Euro entstehen.
Der „Rentenminister“ zeigt auch: Lediglich eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit vereint gleich mehrere Vorteile. Sie stabilisiert die Finanzierung der Rentenversicherung, stärkt das Rentenniveau und entlastet den Steuerzahler. Darüber hinaus leistet sie noch einen Beitrag zur Vermeidung potenzieller Fachkräfte-Engpässe. Die Frage der notwendigen Rahmenbedingungen für ein längeres Erwerbsleben sollte daher unbedingt mit auf die Agenda der Rentenkommission.
Hintergrund
Aktuell versorgen rechnerisch 2,8 Personen im Erwerbsalter eine Person im Rentenalter. Aufgrund des demografischen Wandels werden es bereits in 20 Jahren nur noch 1,8 Personen sein. Damit die Verschiebung zwischen Beitragszahlern und Leistungsbeziehern der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu einer Überlastung der arbeitenden Bevölkerung führt, wurde mit den Rentenreformen der Jahrtausendwende festgelegt, dass die Renten langsamer wachsen als die Löhne. Dadurch wird der Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge gebremst, während das Rentenniveau langsam sinkt. Die Belastungen infolge der demografischen Alterung werden so zwischen Erwerbstätigen sowie Rentnerinnen und Rentnern geteilt.
Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist eine Fixierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent vereinbart – mindestens bis 2025. Gleichzeitig soll der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Günstige Konjunkturprognosen lassen nach heutigem Stand erwarten, dass dieses Ziel zumindest bis 2023 erreicht werden kann, ohne überhaupt politisch eingreifen zu müssen. Für die Zeit nach 2025 soll die Rentenkommission Vorschläge für die Weiterentwicklung der Gesetzlichen Rentenversicherung erarbeiten. Ihre Empfehlungen sollen sich an einer doppelten Haltelinie für Beiträge und Rentenniveau orientieren. Damit geht es im Kern um eine neue Lastenverteilung zwischen Erwerbstätigen sowie Rentnerinnen und Rentnern.
Zentraler Ansprechpartner für Anfragen ist die Pressestelle des GDV.
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Ihr Kontakt bei Prognos
Dr. Oliver Ehrentraut
Leiter der volkswirtschaftlichen Abteilung, Partner, Direktor