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Evaluation der UN-Behindertenrechtskonvention in MV

Auftraggeber

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Jahr

2018


Von Sensibilisierung bis zur Überarbeitung von Gesetzen: Mecklenburg-Vorpommern hat einen Aktionsplan beschlossen, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Prognos hat den Plan für das Sozialministerium des Landes evaluiert.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern verläuft erfolgreich. Drei Viertel der entsprechenden Maßnahmen haben ihre Ziele erreicht oder werden sie voraussichtlich erreichen.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Evaluation der Prognos AG im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern.

Dabei entfallen die meisten der 113 Einzelmaßnahmen, zu denen Mecklenburg-Vorpommern sich entschlossen hat, auf die Bereiche „Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit“, „Erarbeitung/Überprüfung von Normen und Standards“, „finanzielle Förderung“, „Erarbeitung von Konzepten, Strategien und Vereinbarungen“ und „Schaffung, Überarbeitung, Prüfung von Gesetzen oder Verordnungen“. Die Maßnahmen sind nicht immer neu, oft wurden bereits bestehende intensiviert. Die Hälfte der Maßnahmen ist in der Umsetzung.

Die Prognos-Experten beurteilen auch die Gestaltung des Maßnahmenplans des Landes positiv. So ist die Rückbindung an die UN-Behindertenrechtskonvention gut umgesetzt. Zudem wurden Menschen an der Entwicklung des Plans intensiv beteiligt.

Zur Verbesserung des Plans spricht die Evaluation eine Reihe von Handlungsempfehlungen aus – etwa:

  • von Beginn an Prozesse und Indikatoren zur Messung der Wirkungen festlegen
  • Ansprechpartner/innen für Umsetzung und Koordinierung des Maßnahmenplans in Ressorts benennen
  • Partizipation auf Ebene der Einzelmaßnahmen verbindlich machen

Methode

Bei der Evaluation wandten die Prognos-Experten eine Vielzahl an Maßnahmen an: das Monitoring von Maßnahmen, Auswertung von Studien und Daten, die Analyse von Dokumenten, Expertenworkshops und eine Agenda-Konferenz mit 100 Teilnehmern – darunter Menschen mit Behinderungen und Mitarbeiter von Ministerien, Kommunen, Leistungserbringern und Kostenträgern.

Hintergrund der Evaluation

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention) haben sich die Bundesrepublik Deutschland und damit auch alle deutschen Bundesländer zur Einhaltung der dort kodifizierten Rechte verpflichtet. Ziel der Konvention ist die gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Die Schwerpunkte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern sind im Maßnahmenplan der Landesregierung „Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft“ festgehalten, der nach einer dreieinhalbjährigen Entstehungsphase im August 2013 verabschiedet wurde.

Zum Evaluationsbericht (regierung-mv.de)

Zur Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung

Autorinnen und Autoren:

Jakob Maetzel, Andreas Heimer, Jan Braukmann, Patrick Frankenbach

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Andreas Heimer

Direktor, Partner

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