Wie weit ist der Aufbau der Krebsregister in den Bundesländern vorangeschritten? Inwieweit werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt? Um diese und weitere Fragen zu klären, hat der GKV-Spitzenverband Prognos mit einem Gutachten beauftragt.
Das Ergebnis: Länder, die frühzeitig die gesetzlichen Grundlagen geschaffen haben und auf bereits vorhandene Strukturen zurückgreifen konnten, zeigen sich in der Umsetzung fortgeschritten. Die Autoren schätzen, dass Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland die Förderkriterien bis 2017 wahrscheinlich umsetzen können. In den restlichen Bundesländern wird die Umsetzung der Vorgaben in diesem Zeitraum als kritisch bzw. gefährdet eingestuft. Viele Register arbeiten vor allem noch am Aufbau ihrer elektronischen Infrastruktur. Außerdem ist häufig noch unklar, wie die gesammelten Daten effektiv genutzt werden können.
Die Handlungsempfehlung der Experten: Die noch ausstehenden Gesetzgebungsverfahren sind zeitnah abzuschließen. Für die verbleibende Zeit sollten länderübergreifende Verfahren, bspw. zur einheitlichen Schnittstellengestaltung etabliert werden. Darüber hinaus sollte das Vorgehen unter den Ländern enger koordiniert werden. So können vorhandene Potentiale zusammengeführt und genutzt werden, um die Versorgung von Krebspatienteninnen und -patienten langfristig zu verbessern.
Zum Hintergrund: Das Gesetz
Durch Inkrafttreten des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG, §65c SGB V) sind die Bundesländer verpflichtet, klinische Krebsregister einzurichten. Ziel ist, eine bundesweit flächendeckende einheitliche Krebsregistrierung in Deutschland zu etablieren und damit die onkologische Versorgung zu verbessern. Die Krankenversicherungen fördern die klinischen Krebsregister seit 2014 in Form einer Pauschale. Die Förderung ist nach Ablauf einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2017 an Voraussetzungen geknüpft. Diese sind in den Förderkriterien des GKV-Spitzenverbands festgelegt.
Methodik
Für das Gutachten haben die Studienautoren in einem ersten Schritt Fachgespräche geführt. Befragt wurden alle 16 Ländervertreterinnen und vertretern der entsprechenden Ministerien sowie weiteren Expertinnen und Experten bei Fachgesellschaften, Kostenträgern, der Deutsche Krebshilfe und dem Gemeinsamen Bundesausschuss.
Um Informationen zum Umsetzungsstand der landesrechtlichen Verankerung klinischer Krebsregister zu erhalten, hat Prognos darüber hinaus eine Gesetzessynopse angefertigt. Hierin sind gesetzliche Anpassungen durch die Länder bis zum 30. Juni 2016 berücksichtigt.
Die Erhebung zum Umsetzungs- und Planungsstand der 43 Förderkriterien des GKV-Spitzenverbands erfolgte in zwei Schritten:
- Im Februar fand die schriftliche Hauptbefragung von Vertreterinnen und Vertretern der 31 bestehenden und im Aufbau befindlichen Register statt.
- Der Umsetzungsstand derjenigen Förderkriterien, deren Umsetzung laut Befragung für das erste Halbjahr geplant war, wurde im Juni noch einmal überprüft. Hierzu fand vom 22.-30.06. eine weitere telefonische Befragung der Registervertreterinnen und -vertreter statt.
Für die Prognose der Zielerreichung wurden die Förderkriterien so klassifiziert, dass sie den Aufbauprozess eines Registers abbilden. In der Gruppe „Basiskriterien“ wurden die Kriterien zusammengefasst, die die grundlegende Ausstattung eines Registers betreffen. Die Kriterien zum Betrieb müssen erfüllt sein, um den reibungslosen Routinebetrieb eines Registers zu erreichen und die Kriterien zum Output bilden die Anforderungen an die zielgerichtete Nutzung und Auswertung der Registerdaten ab. Auf dieser Grundlage erfolgte die qualitative gutachtliche Einschätzung mit Blick auf eine vollumfängliche Erfüllung der Förderkriterien durch die einzelnen Register bis zum 31.12.2017.
Abschließend geben die Studienautoren Empfehlungen, wie die Umsetzung der Förderkriterien in der verbleibenden Zeit weiter unterstützt werden kann.
Zum Gutachten (PDF, 215 Seiten)
Zur Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
Autorinnen und Autoren:
Markus Anders, Daniel Freudl, Marcel Hölterhoff
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