Klinische Krebsregister sind Datenbanken, die die Versorgung von Krebspatienten verbessern sollen. Für den GKV-Spitzenverband hat die Prognos AG den Stand des Aufbaus der Register in einem Gutachten untersucht.
Klinische Krebsregister sind fachlich unabhängige Einrichtungen, die alle wichtigen Daten im Laufe einer Krebserkrankung erfassen und anschließend die Ergebnisse an die Behandlungseinrichtungen rückmelden. So soll die Qualität der medizinischen Versorgung krebskranker Menschen gesichert und verbessert werden.
Die Prognos AG hat im Auftrag des GKV-Spitzenverbands in einem Gutachten den aktuellen Stand des Aufbaus der klinischen Krebsregister untersucht. Die Studie beruht auf den Ergebnissen der zum 31. Dezember 2017 durchgeführten Überprüfung der Förderkriterien, welche in den Erfüllungsberichten der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen niedergelegt sind.
Hintergrund
Am 9. April 2013 ist das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) in Kraft getreten. Es schafft die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb flächendeckender klinischer Krebsregister. Gemäß den gesetzlichen Anforderungen des § 65c Absatz 10 SGB V hat der GKV-Spitzenverband ab dem Jahr 2018 alle fünf Jahre einen Bericht über die bundesweiten Ergebnisse der klinischen Krebsregistrierung zu veröffentlichen. Mit dem vorliegenden Gutachten kommt der GKV-Spitzenverband dieser Berichtspflicht für 2018 nach. Derzeit befinden sich die Register noch im Aufbau. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine − wie vom Gesetzgeber intendiert − flächendeckenden Daten zur Krebsregistrierung vor, folglich bezieht sich das Gutachten für 2018 auf die Ergebnisse der Überprüfung der Erfüllung der Förderkriterien.
Zum Gutachten (gkv-spitzenverband.de)
Autorinnen und Autoren:
Marcel Hölterhoff, Lorenz Löffler, Lätizia Ludwig, Carsten Maday