Klinische Krebsregister: Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen
Durch den bundesweit flächendeckenden Ausbau klinischer Krebsregister soll eine systematische und einheitliche Datenerfassung sichergestellt werden, um die onkologische Qualitätsberichterstattung zu stärken. Mit dem Krebsfrüherkennungs- und Krebsregistergesetz (KFRG) aus dem Jahr 2013 wurden alle Bundesländer verpflichtet, klinische Krebsregister aufzubauen (vgl. §65c SGB V).
Die gesetzlichen Krankenkassen fördern den Betrieb der klinischen Krebsregister seit 2014, indem sie für jede registrierte Neuerkrankung eine Pauschale an das betreffende klinische Krebsregister zahlen und die Meldevergütung für die Leistungserbringer erstatten. Diese Finanzierung durch die Krankenkassen ist an die Erfüllung von 43 Förderkriterien geknüpft, die seitens des GKV-Spitzenverbands unter Beteiligung der Leistungserbringer, der Fachgesellschaften, der Patientenvertreter, des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Bundesländer definiert wurden.
Ende 2020 läuft die vom Gesetzgeber vorgegebene Nachbesserungsfrist für den Aufbau der klinischen Krebsregister ab. Nach Ablauf dieser Frist dürfen die Krankenkassen nur klinische Krebsregister fördern, die vollumfänglich arbeitsfähig sind und alle 43 Förderkriterien erfüllen. Das Gutachten, das Prognos für den GKV-Spitzenverband erstellt hat, beschreibt den aktuellen Umsetzungsstand der Förderkriterien zum 31. Dezember 2019 in den 18 klinischen Krebsregistern in Deutschland. Zum 31. Dezember 2019 haben vier klinische Krebsregister (Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland) alle 43 Förderkriterien erfüllt.
Die klinischen Krebsregister Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und die vier regionalen Krebsregister in Sachsen haben die Förderkriterien bis zum Stichtag weitestgehend erfüllt, während die Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg-Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen noch etwas zurückliegen.
Regionaler Nachholbedarf, insbesondere in der Datennutzung und -qualität
Die Erfüllung der Förderkriterien zeigt, dass der Aufbau der eigenen Strukturen bei den Krebsregistern weitestgehend durchgeführt ist und die Voraussetzungen für den Betrieb eines klinischen Krebsregisters nahezu vollständig geschaffen wurden. Noch weit von der vollständigen Erfüllung durch alle Krebsregister entfernt sind insbesondere Kriterien zur Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Datensätze sowie zur Datennutzung und -qualität. Die mit Abstand häufigste Ursache für die Nichterfüllung von Kriterien zur Datenqualität lässt sich auf fehlende Datenlieferungen des gemeinsamen epidemiologischen Krebsregisters der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen zurückführen.
Knapp die Hälfte der klinischen Krebsregister zum Ende der Nachbesserungsfrist voll arbeitsfähig
Die Prognose zeigt, dass für acht Krebsregister eine vollständige Erfüllung der Förderkriterien bis Ende 2020 zu erwarten ist. Für die weiteren klinischen Krebsregister werden zu diesem Stichtag Erfüllungsgrade zwischen 37 und 42 der 43 Förderkriterien erwartet. Insbesondere die Förderkriterien, die durch die fehlenden Datenlieferungen des Gemeinsamen Krebsregisters für die ostdeutschen Bundesländer betroffen sind, werden bis zum 31. Dezember 2020 voraussichtlich nicht erfüllt werden.
Direkt zum Gutachten (PDF, Webseite GKV)
Weitere Infos zum klinischen Krebsregister (Webseite GKV)
Autorinnen & Autoren
Christina Resnischek, Lorenz Löffler, Franziska Stader
Über Prognos
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